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Ehepartner haben Recht auf Taschengeld

Karlsruhe (AFP) – Ehepartner haben untereinander Anspruch auf Taschengeld, wenn das Familieneinkommen dazu ausreicht. Nach einem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) beträgt die Höhe des Taschengeldes fünf bis sieben Prozent des Nettoeinkommens. Dieses Taschengeld soll jedem Ehegatten die „Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse nach eigenem Gutdünken und freier Wahl unabhängig von der Mitsprache des anderen Ehegatten“ ermöglichen.

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