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Effektiv eingeklagt

■ Schlechte Radwege in der Gertigstraße nicht mehr benutzungspflichtig

Als Folge einer Klage des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) ist jetzt die Benutzungspflicht für die Radwege in der Winterhuder Gertigstraße aufgehoben worden. RadlerInnen können sich damit aussuchen, ob sie auf dem schlechten Radweg oder auf der Straße fahren wollen. Die Klage zur Gertigstraße ist eine von drei Muster-Klagen, mit denen drei ADFC-Mitglieder das Recht erstreiten wollen, auf der Fahrbahn zu radeln, wenn Radwege bestimmte Qualitätskriterien nicht erfüllen (taz hamburg berichtete).

Die Radwege in der Gertigstraße genügen den Eigenschaften, die die Bundesregierung für benutzungspflichtige Radwege fordert, nicht: Sie sind weder mindestens 1,5 Meter breit, noch führen sie in sicherem Abstand an parkenden Autos, Bäumen und Pollern vorbei. Nach Beobachtungen des ADFC führt ihre Enge und ihr Kurvenreichtum dazu, dass Radfahrer und Fußgänger einander ständig behindern. Für den Ausbau der Radwege fehle der Platz. Bei der geringen Zahl von 8000 Autos, die täglich durch die Gertigstraße rollten, könnten RadlerInnen jedoch gefahrlos auf die Fahrbahn ausweichen.

Auf einem kurzen Stück der Gertigstraße werden Radfahrer noch immer auf den Radweg gezwungen. Der ADFC fordert, auch hier die Benutzungspflicht aufzuheben. Allgemein setzt sich der Verein jetzt dafür ein, dass die Radwege-Benutzungspflicht auf allen Straßen aufgehoben wird, durch die weniger als 10.000 Autos täglich fahren. Die vom ADFC unterstützten Musterklagen zu den Radwegen im Heußweg und an der Eppendorfer Landstraße sind nach wie vor beim Verwaltungsgericht anhängig. knö

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