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Ecuador weist Protest aus Bonn zurück

■ „Einmischung in die Rechtspflege“ / Weiterhin Verstimmung zwischen den Regierungen in Quito und Bonn / Grund: Die Aktivitäten rechter deutscher Stiftungen in der ecuadorianischen Parteienlandschaft / Münchener Gericht: taz–Berichterstattung „nicht unrichtig“

Quito/Berlin (afp/taz) - Die Verstimmung zwischen Ecuador und der BRD hält an, nachdem in dem südamerikanischen Land fünf Partnerorganisationen deutscher Parteistiftungen unter Zwangsverwaltung gestellt wurden. Die Regierung in Quito wies am Mittwoch den Protest aus Bonn als „Einmischung in die Rechtspflege“ zurück. Zuvor hatte das Auswärtige Amt in zwei Schreiben das Verfahren gegen die einheimischen Stiftungen, die der christdemokratischen Opposition Ecuadors nahe stehen, als Beeinträchtigung der Beziehungen zwischen beiden Ländern beklagt. Die fünf betroffenen Organisationen sollen Gelder der Konrad– Adenauer– und der Hanns–Seidel– Stiftung entgegen den gesetzlichen Vorschriften zu politischen Zwecken genutzt haben. Bereits im Januar hatte die taz den beiden deutschen, der CDU und CSU nahestehenden Organisationen vorgeworfen, in Ecuador illegale Parteienfinanzierung betrieben zu haben. Nachdem der taz–Artikel Anfang Mai in Quito nachgedruckt worden war, kam auch dort die Affäre ins Rollen. In einer am Mittwoch dem deutschen Botschafter übergebenen Note des Außenministeriums in Quito heißt es, die fünf gemaßregelten Stiftungen unterlägen ausschließlich der ecuadorianischen Gesetzgebung. Es sei bedauerlich, daß die Bundesregierung sich außerstande erklärt habe, einer Bitte aus Quito um Unterstützung der Ermittlungen nachzukommen. Der Sozialminister Aquiles Rigail hatte am Vortag klargestellt, Steuerfreiheit gebe es nur für Spenden zu sozialen oder Bildungszwecken. Sollte sich herausstellen, daß das Geld der deutschen Stiftungen anders verwandt worden sei, so müßten Steuern nachgezahlt werden. Gestern bekam es die taz vom Landgericht München schriftlich: Ihre Publikationen über die Parteienfinanzierung, die die Hanns– Seidel–Stiftung in Ecuador betrieben hat, können „nicht als unrichtig beanstandet werden“. In der jetzt vorgelegten Urteilsbegründung schmetterte die Neunte Münchener Zivilkammer einen Antrag der Seidel–Stiftung in allen vier Punkten ab, der taz diese und andere Behauptungen zu verbieten. Die Münchner Richter: „Im allgemeinen (kommt) die finanzielle Förderung von partei–nahestehenden Organisationen letztlich zumindest mittelbar den Parteien und ihren politischen Programmen zugute.“ Gerade dies aber müssen die CSU–nahe Seidel– Stiftung und ihre Kollegen von CDU, SPD und FDP in der Öffentlichkeit bestreiten. Denn Gelder aus dem Entwicklungshilfetopf der Bundesregierung bekommen sie nur für „Bildungsarbeit“ und „Sozialstrukturhilfe“. mr

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