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EX-RAF-TERRORISTIN Urteil gegen Verena Becker rechtskräftig

KARLSRUHE | Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger als unbegründet verworfen, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart gestern mit. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben. Das OLG hatte Becker im Juli vergangenen Jahres wegen Beihilfe zu dem Attentat im Jahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt, ihr allerdings wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre als bereits verbüßt angerechnet. Beckers Verteidiger kritisierten den Vorwurf der Beihilfe (Az.: 6-2 StE 2/10). (dpa)