EU verschleppt Prüfverfahren: Pestizide in Endlosschleife
Europäische Risikobewertungen für Pestizide sind in vielen Fällen seit Jahren abgelaufen. Genehmigt werden sie weiterhin. Das zeigt eine Studie.
Unter den eingesetzten Substanzen befindet sich unter anderem Flufenacet, das im Gemüse- und Obstanbau zum Einsatz kommt. Über die Böden gelangt der Stoff ins Grundwasser und bildet einen Abbaustoff, der den menschlichen Hormonhaushalt stört. Er gilt aus diesem Grund als fortpflanzungsgefährdend, wird aber trotz eigentlich ausgelaufener Genehmigung seit 2016 weiterhin verwendet.
Grund dafür ist der Artikel 17 der europäischen Pestizidverordnung. Er erlaubt die vorübergehende Verlängerung einer Genehmigung, wenn die notwendige Neubewertung nicht fristgerecht vorgenommen werden konnte. Laut Studie interpretiert die EU diese Regelung in ihrer Rechtsprechung aktuell als Verpflichtung, Genehmigungen endlos weiter zu verlängern. Fragen der taz dazu blieben bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Grenzwerte steigen
Das hat erhebliche Folgen für alle Mitgliedsstaaten, die Pflanzenschutzmittel auf veralteter Datenbasis zulassen müssen. Allein in Deutschland belasteten im letzten Jahr 6.700 Tonnen des genannten Pflanzenschutzmittels Flufenacet den Boden. Die Grenzwerte für Flufenacet-Abbaustoffe musste das Umweltbundesamt bereits 2020 ohne erneute Prüfung erhöhen. Auf diese Weise verhinderte es die Schließung einiger Grundwasserbrunnen, in denen gestiegene Werte festgestellt worden waren.
Die Autor:innen der Studie fordern, dass die EU dem Vorsorgeprinzip – einer Leitlinie der europäischen Umweltpolitik – in Zukunft besser nachkomme. Dafür müsse sie in ihrer Rechtsauslegung die fortlaufende Zulassung ohne aktuelle Risikobewertung unterbinden. Zugleich müsse sie finanziell und personell gestärkt werden, um eine schnelle Evaluation der Pestizide zu gewährleisten.
Einzelne europäische Mitgliedsstaaten versuchten in der Vergangenheit bereits, Pflanzenschutzmittel auf nationaler Ebene zu verbieten. Nachdem die Umweltschutzorganisation PAN Europe gegen die niederländische Regierung wegen der Genehmigung eines Fungizids geklagt hatte, wanderte der Fall vor den Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied, dass die Mitgliedsstaaten, die in ihrer Rechtsprechung eigentlich auf die europäische Pestizidbewertung angewiesen sind, „technische Verlängerungen“ aussetzen dürften, wenn ihnen aktuellere Daten und Studien vorliegen.
Das Umweltbundesamt teilte der taz mit, dass die EU jederzeit bestehende Genehmigungen überprüfen könne, wenn es begründete Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung gebe. Insofern könne „keine Rede davon sein, dass das EU-Wirkstoffgenehmigungsverfahren systematisch umgangen“ werde.
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