EU lockert Sanktionen: Minsk und Taschkent wieder hoffähig

Die Außenminister der Europäischen Union lockern Sanktionen gegen Usbekistan und Weißrussland: Lukaschenko darf wieder in die EU einreisen.

In der EU kein Geächteter mehr: Weißrusslands Staatspräsident Lukaschenko. Bild: dpa

BERLIN taz Weißrusslands autoritärer Staatspräsident Alexander Lukaschenko kann einen Erfolg verbuchen. Die EU-Außenminister beschlossen am Montag, die 2006 verhängten Einreiseverbote für die Führung in Minsk für zunächst sechs Monate auszusetzen. Ihre Vermögen blieben jedoch eingefroren, hieß es in Luxemburg. Genauso werde auch die Verweigerung von Visa für Personen, die für das Verschwindenlassen von politischen Gefangenen mit verantwortlich sein sollen, aufrechterhalten. Davon ist auch die Vorsitzende der Wahlkomission, Lidia Jermoschina, betroffen. Eine mögliche Lockerung der Sanktionen hatte sich bereits Mitte August abgezeichnet, nachdem Lukaschenko mehrere politische Gefangene freigelassen hatte - darunter den Exchef der Sozialdemokraten, Alexander Kazulin. Zudem hatte Minsk die beiden von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien die Anerkennung und damit Moskau die Gefolgschaft verweigert.

Auch bei den Parlamentswahlen am 28. September hatte sich das Regime um einen halbwegs demokratischen Anstrich bemüht. Anders als noch vor vier Jahren durften Wahlbeobachter der OSZE einreisen. Vertreter der Opposition errangen jedoch kein einziges Mandat. Und das Fazit der OSZE lautete, dass die Wahlen, trotz geringfügiger Verbesserungen, hinter den OSZE-Standards für demokratische Wahlen zurückgeblieben seien.

Diesen Umstand habe die EU gesehen, räumte EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner ein. Mit einer Suspendierung der Reisebeschränkungen könnte Weißrussland aber zu weiteren Reformen ermutigt werden. Diese wären ein Zeichen der EU, "dass man hier eine gewisse Öffnung zeigt, aber gleichzeitig sagt: Ihr müsst weiterarbeiten … in Richtung Demokratie".

Die EU-Außenminister freuten sich auch über Reformen des usbekischen Herrschers Islam Karimows. Die Einreisebeschränkungen für Regierungsbeamte wurden aufgehoben, lediglich das Waffenembargo bleibt für das nächste Jahr bestehen. Die Strafmaßnahmen wurden nach dem Massaker von Andischan verhängt, als dort am 13. Mai 2005 usbekische Sicherheitskräfte einen Volksaufstand zusammenschossen. Die Sanktionen sahen ein Einreiseverbot für Regierungsmitglieder, die Aufhebung des EU-Partnerschaftsabkommen und ein Waffenembargo vor. Sie sollten vor allem eine unabhängige Untersuchung des Massakers erzwingen. Der usbekische Präsident Karimow wehrt sich bis heute gegen eine solche Untersuchung.

Gleichzeitig wurden seit Andischan in Usbekistan Menschenrechtler, Journalisten und Oppositionelle verhaftet, getötet oder außer Landes getrieben. Eine unabhängige Presse oder eine legale Oppositionsbewegung gibt es nicht. Dessen ungeachtet wurden die Sanktionen vor allem auf Drängen Deutschlands in den letzten Jahren aufgeweicht.

Deutschland nutzt für den Afghanistaneinsatz einen Flughafen in dem Land. Auch jetzt lobt die EU-Reformansätze in Karimows Reich, mit denen die Aufhebung der Einreisebeschränkung begründet wird. Die Todesstrafe wurde abgeschafft und der Habeas Corpus eingeführt. Zudem wurde die Menschenrechtlerin Mutabar Tadschibajewa freigelassen, und das Rote Kreuz darf Gefängnisse besuchen. Die EU-Außenminister loben zudem zwei Seminare zur Medienfreiheit, die 2008 in Usbekistan stattfanden, jedoch von Beobachtern als Farce bezeichnet wurden. Noch am Freitag verurteilte ein Gericht den usbekischen Journalisten Salidschon Abdurachmanow wegen Drogenhandels zu 10 Jahren Haft. Es ist davon auszugehen, dass die Drogen dem Journalisten untergeschoben wurden.

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