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EU-Gericht gegen Fusionsverbot

BRÜSSEL/LUXEMBURG taz ■ Erstmals hat ein EU-Gericht ein Fusionsverbot der EU-Kommission für nichtig erklärt. Die Kommission habe den Zusammenschluss der britischen First Choice Holidays plc mit dem Konkurrenten Airtours zum weltgrößten Reiseveranstalter zu Unrecht blockiert, urteilte das EU-Gericht erster Instanz am Donnerstag in Luxemburg. Die EU-Kommission habe nicht ausreichend belegt, dass die Fusion den Wettbewerb bei Pauschalreisen nach Südeuropa und Nordafrika beeinträchtigen werde. Die EU-Wettbewerbshüter hatten argumentiert, die Fusion würde die Zahl der Anbieter in Großbritannien für diese Reisen auf drei vermindern – es drohe eine gemeinsame Marktbeherrschung. Die EU-Kommission kann nun innerhalb von zwei Monaten Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

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