■ EU-Bananen: Grundgesetzwidrig
Bonn (dpa) – Deutschland sollte sich ab sofort nicht mehr an die Bananenmarktordnung der Europäischen Union halten und wieder freie Bananenimporte erlauben. Das forderte die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) gestern unter Berufung auf das Grundgesetz. Das Urteil des Verfassungsgerichtes zum Maastricht-Vertrag aus dem Oktober 1993 gebe der Bundesregierung die Möglichkeit, die Einfuhrbeschränkung auszusetzen. Bananen könnten dann schon in zwei Wochen billiger werden.
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