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E.ON ÜBERNIMMT RUHRGAS: AUFLAGEN UNTERHALB DER SCHMERZGRENZEOligopol wird Gasmarkt beherrschen

Am Anfang stand der Wille – nicht die Vernunft. So hat das Wirtschaftsministerium gestern zum zweiten Mal die Übernahme der Ruhrgas AG durch den Energiekonzern E.ON genehmigt. Mit dieser Entscheidung demonstriert das Ministerium nun abermals: Der Firmenzusammenschluss soll auch gegen das Votum des Bundeskartellamtes und der Monopolkommission stattfinden. Drei Tage vor der Bundestagswahl ist die Entscheidung von Wirtschaftsstaatssekretär Alfred Tacke auch ein Zeichen an die Industrie, dass Global Players aus Deutschland mit der Unterstützung der Sozialdemokraten rechnen können. Bei der zweiten Genehmigung sind nun die Auflagen etwas strikter ausgefallen als beim ersten Mal – ob sie allerdings dazu beitragen, den beherrschenden Einfluss der beiden Konzerne auf dem Markt entscheidend zu begrenzen, darf bezweifelt werden.

Das war wohl auch nicht beabsichtigt. Die Auflagen enden dort, wo E.ON seine Schmerzgrenze markiert hat. Die Abspaltung vom Konzern der in München ansässigen Gesellschaft Thüga, mit der E.ON rund 130 Stadtwerke kontrolliert, hat das Wirtschaftsministerium deshalb gar nicht erst verlangt – aus Angst, E.ON würde die Übernahme der Ruhrgas platzen lassen. Das ist der beste Beweis: Die Megafusion und der gute Draht zum Unternehmensolymp sind der Schröder-Regierung wichtiger als faire Verhältnisse auf dem Markt.

Die Auflagen sehen dementsprechend aus: E.ON und Ruhrgas müssen mehr Gas an ihre Konkurrenten verkaufen, als in der ursprünglichen Genehmigung vorgesehen. Aber eben nur für zehn Jahre. Und nur beschränkte Mengen, die pro Jahr maximal etwa 3,5 Prozent der gesamten in Deutschland gehandelten Gasmenge ausmachen. Das könnte sich in Zukunft als deutlich zu wenig erweisen, um freien Handel zu ermöglichen sowie Privatverbraucher und Wirtschaft von niedrigeren Preisen profitieren zu lassen.

Wenn es schlecht läuft, wird das heutige Gasmarkt-Oligopol, etwas neu sortiert, einfach weiterwirtschaften. Das hätte das Wirtschaftsministerium mit schärferen Auflagen verhindern können – oder gleich mit dem Verbot der Fusion.

HANNES KOCH

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