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Archiv-Artikel

ENTSCHÄDIGUNG

In Städten bis 20.000 Einwohner erhalten Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung von 179 Euro monatlich. Werden zur Pauschale zusätzliche Sitzungsgelder ausgezahlt, verringert sich der Betrag auf 96 Euro. Pro Ratssitzung gibt es 16,50 Euro. Die Aufwandsentschädigungen sind nach Einwohnerzahl gestaffelt: bis 50.000, bis 150.00 bis 450.000 und über 450.000 Einwohner. In Städten mit einer Einwohnerzahl bis 150.000 gibt es 326 Euro, oder 241 Euro plus Sitzungsgeld. Die Obergrenze liegt bei 486 (402) Euro. Das Geld wird zusätzlich zum Privateinkommen ausgezahlt.