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Archiv-Artikel

ELBVERTIEFUNG Gemeinde Jork bleibt klaglos

Die Gemeinde Jork im Alten Land wird nicht gegen die Elbvertiefung klagen. Nach Prüfung aller Unterlagen gebe es keine Klagemöglichkeit, sagte Bürgermeister Gerd Hubert (Bürgerverein Jork). Die Gemeinde halte den Planfeststellungsbeschluss zur Ausbaggerung der Elbe nach wie vor für rechtswidrig. Da aber nicht belegt werden könne, dass kommunale Rechte verletzt würden, gebe es keine Erfolgsaussichten. Die Gemeinde begrüße aber die Klagen der Umweltverbände BUND, Nabu und WWF vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.  (taz)