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Durchsuchung bei Rüstungskonzern

■ Rheinmetall soll erneut gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben / Ermittlungen bleiben „geheim“

Düsseldorf (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat am Freitag überraschend Geschäfts– und Produktionsräume des Düsseldorfer Rüstungskonzerns Rheinmetall durchsucht. Wie die Staatsanwaltschaft bestätigte, besteht gegen den Rüstungskonzern der Verdacht der „Verabredung zu einem Verbrechen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz“. An der Aktion waren auch zahlreiche Beamte des Bundeskriminalamts beteiligt. Die Ermittlungen, für die richterliche Beschlüsse vorlagen, richten sich gegen Verantwortliche des Unternehmens auf „Chefetagenebene“. Das Verfahren wird als Verschlußsache mit der Einstufung „geheim“ geführt. Dem Vernehmen nach liegen dem Ermittlungsverfahren unerlaubte Waffenlieferungen ins Ausland zugrunde - ein Straftatbestand, der nach deutschen Gesetzen mit Freiheitsstrafe bedroht ist. Im Mai vergangenen Jahres hatte die 10. Große Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts vier Manager des Rüstungskonzerns wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen zwischen 15 Monaten und zwei Jahren sowie Geldbußen von 3.000 bis 25.000 Mark verurteilt. Das Quartett hatte Rüstungsgüter für Saudi–Arabien, Argentinien und Südafrika auf Umwegen über dritte Länder ausgeliefert, weil es für diese tatsächlichen Endverbleibsländer keine Genehmigungen hatte.

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