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Archiv-Artikel

DuMont-Prozess Ehrliche Bestandsaufnahme nötig

Dass Alfred Neven DuMont sich juristisch zur Wehr setzt, wenn er seine Persönlichkeitsrechte verletzt und das Ansehen seiner Familie zu Unrecht in den Schmutz gezogen sieht, ist nicht zu kritisieren. Schließlich steht es auch einem Zeitungsverleger zu, das Presserecht in Anspruch zu nehmen, wenn er sich diffamiert fühlt. Trotzdem tut sich Neven DuMont mit seinem gegenwärtigen Vorgehen keinen Gefallen – unabhängig davon, ob eine Pressekammer seine Rechtsauffassung nun bestätigt oder nicht. Denn die Vorwürfe, um die es in dem konkreten Streit geht, lassen sich nicht per einstweiliger Verfügung aus der Welt schaffen.

KOMMENTAR VONPASCAL BEUCKER

Für die Rolle, die seine Familie und ihr Verlag M. DuMont Schauberg während des Nationalsozialismus gespielt haben, trägt der damals noch zu junge Alfred Neven DuMont nicht die Verantwortung. Aber für die Aufarbeitung dieser Rolle sehr wohl. Und genau hier liegt das Problem. Denn bis heute fehlt dem Kölner Ehrenbürger jene kritische Distanz, die zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme notwendig wäre. Verdrängen, verschweigen, aufhübschen – so war stattdessen bisher sein öffentlicher Umgang mit der eigenen Verlags- und Familiengeschichte.

Ob sich Alfred Neven DuMont wenigstens privat je mit seinem Vater über das Versagen des liberalen Bürgertums vor der Herausforderung der Nazidiktatur auseinander gesetzt hat, die eben auch dessen ganz persönliches Versagen war? Im Verlagsflagschiff Kölner Stadt-Anzeiger – dessen erster Chefredakteur nach dem Krieg übrigens im Dritten Reich ebenso das Parteibuch der NSDAP hatte wie Kurt Neven DuMont – sucht man jedenfalls eine selbstkritische Aufarbeitung der Vergangenheit bislang vergebens. Erst wenn sich das ändert, wird sich Alfred Neven DuMont nicht mehr dem Verdacht ausgesetzt sehen müssen, mit juristischen Mitteln einfach nur unbequeme Kritiker mundtot machen zu wollen.