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Berlin/Köln (AP) – Gemeinden müssen der Bundesdruckerei 11,90 Mark für die Herstellung eines Personalausweises bezahlen, auch wenn sie selbst vom Bürger nur zehn Mark Gebühr kassieren. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Berlin. Die Gemeinden hatten sich bisher geweigert, den Differenzbetrag von 1,90 Mark zu zahlen, woraufhin die Bundesdruckerei geklagt hatte.

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