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■ JUSTIZDrogenhersteller angeklagt

Berlin. Mit dem Tod von zwei Männern nach Konsum der privat hergestellten Droge Methadon und des synthetischen Rauschmittels Phencyclidin (PCP) befaßt sich seit gestern eine Strafkammer des Landgerichts. Wegen unerlaubter Abgabe dieser Drogen mit Todesfolge sowie wegen Gesundheitsgefährdung muß sich in dem Prozeß ein 35 Jahre alter Mann verantworten. Er hatte das Rauschgift von 1989 bis 1991 in seiner Wohnung hergestellt und auch selbst genommen. Der früher heroinabhängige Angeklagte gab zu, das Rauschgift zum Eigenverbrauch hergestellt zu haben. Er räumte ein, PCP auch an Bekannte verkauft zu haben. Sein bester Freund starb an einer Überdosis. Beide hatten nach Angaben des Angeklagten das Rauschgift monatelang zusammen geraucht. Im September 1990 kam es zu einem weiteren Todesopfer durch eine Überdosis Methadon. Ein anderer Mann, der Methadon konsumiert hatte, konnte in einem Krankenhaus wiederbelebt werden.

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