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Drogen unter AufsichtPolizei pflanzt Cannabis

Ein Testfeld soll helfen, die Produktivität ausgehobener Plantagen einschätzen zu können. Behörden unterliegen nicht dem gesetzlichen Anbauverbot.

Cannabis-Plantage: auch die Hamburger Polizei hat eine in Betrieb. Bild: dpa

HAMBURG taz | In einem Keller grünt der Hanf. Biologen der Dienststelle Kriminaltechnische Untersuchung (KTU) experimentieren in der Polizeikaserne Hamburg-Alsterdorf mit der Aufzucht von Cannabis-Pflanzen. Ihr Ziel: festzustellen, welche Sorte unter welchen Bedingungen wie viel von dem Rauschmittel Tetrahydrocannabinol (THC) bildet. Das soll helfen, die Produktivität von ausgehobenen Hanf-Plantagen zu schätzen und die Strafe für die Plantagen-Betreiber festlegen zu können.

Nach Auskunft des Leiters der KTU, Ingo Röder, zieht die Polizei im Rahmen des Projekts vier Generationen mit je 50 Setzlingen auf. Die zweite Generation ist jetzt geerntet worden. Die Biologen ziehen unterschiedliche Sorten von Cannabispflanzen unter verschiedenen Bedingungen: mit und ohne Tag-/Nacht-Simulation, mit viel oder wenig Wasser, bei unterschiedlichen Düngern und wechselnden Temperaturen.

Die Polizisten simulieren auf diese Weise die Bedingungen, die sie in den illegalen Plantagen vorfinden, die ihre KollegInnen immer mal wieder entdecken. Je nach dem Grad der Erfahrung und Professionalität gedeihen die Pflanzen dort mehr oder weniger prächtig - und sie erzeugen mehr oder weniger des Wirkstoffs THC.

Cannabis-Konsum

Das Entscheidende beim Cannabis oder Hanf ist das Rauschmittel Tetrahydrocannabinol (THC).

Nach Paragraf 3 des Betäubungsmittelgesetzes braucht man eine Ausnahmegenehmigung, um Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben zu dürfen. Die Erlaubnis wird erteilt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Behörden brauchen keine besondere Erlaubnis.

Mehr als 7,5 Gramm gelten nicht mehr als "geringe Menge". Das entspricht 500 Konsum-Einheiten zu 15 Milligramm. Wer damit erwischt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.

"Im Markt gibt es sehr unterschiedliche Produkte mit sehr unterschiedlichem THC-Gehalt", sagt Röder. Der THC spiele im Betäubungsmittelgesetz aber eine wichtige Rolle bei der Frage, ob die Geringfügigkeitsschwelle überschritten wird.

Mit den Forschungsergebnissen will die Polizei ihre Position vor Gericht verbessern. "Unsere Gutachter werden immer wieder gefragt: Was liegt für ein Ertrag vor?" Die Erkenntnisse aus der Plantage, so Röder, sollten helfen, diese Frage mit einer größeren Sicherheit als heute zu beantworten.

Antje Möller, die bei der Hamburger Grünen-Fraktion für die Innenpolitik zuständig ist, fragt sich, ob die Polizei hier den richtigen Schwerpunkt gelegt hat. "Wenn solche Erkenntnisse wirklich notwendig sein sollten, scheint das mir eher eine Aufgabe für eine wissenschaftliche Einrichtung zu sein", sagt Möller, "als für ein Do-it-yourself-Projekt der Polizei."

Dass die Polizei selbst so ein Experiment aufgezogen hat, liegt daran, dass das Anbauen und Herstellen von Betäubungsmitteln laut Betäubungsmittelgesetz verboten ist. Ausnahmen etwa für die Wissenschaft muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte genehmigen. Bei der Universität Hamburg hätte das ein bis zwei Jahre gedauert, schätzt Röder. Die Polizei ist dagegen frei: "Bundes- und Landesbehörden für den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit sowie die von ihnen mit der Untersuchung von Betäubungsmitteln beauftragten Behörden", heißt es im Gesetz, brauchen eine solche Erlaubnis nicht.

Der Berliner Hanf-Aktivist Steffen Geyer bezweifelt, ob es überhaupt legitim ist, den THC-Ertrag einer Cannabis-Plantage zu schätzen: "Man kann nur für etwas verurteilt werden, das man getan hat." Wenn sich jemand Hanfsamen und Blumentöpfe bestelle, folge daraus noch kein bestimmter THC-Ertrag. "Man könnte ja ein unfähiger Bauer sein", sagt Geyer.

In das Projekt der Hamburger Polizei ist auch die örtliche Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) eingebunden. Eine Studentin habe im Rahmen ihres Hauptpraktikums die elektronische Schaltung für die Klimasteuerung im Treibhaus entwickelt, sagt Jan-Klaas Böhmke von der HAW. Das sei aber "kein Projekt" der Hochschule.

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57 Kommentare

 / 
  • NW
    netter witz

    im grunde genommen geht es doch um geld und weil deutschland soviel davon hat macht es solche projekte warum auch etwas sinnvolles machen -> diese projekt hat ich schätze einfach mal wild ins grüne 50.000 € gekostet ... wie viele schulbücher man hätte davon kaufen können ?!?

  • W
    weedy

    oder verteilen....

  • FD
    FICK DEN STAAT

    Also wenn ich das wort " rauschmittel" schön höre werde ich sauer!..

  • CW
    Christian Wulff

    Was fürn Blödsinn. Da züchten so ein paar Biologen im Hamburger Hinterhof Marihuana. Was soll das werden? Eine wissentschaftliche Studie? Warum fragt man nicht die Leute die Ahnung davon haben. Das wäre mal ein Paradebeispiel für Grenzüberschreitende Amtshilfe in der ach-so-tollen EU.

    Naja, sonst wurde ja schon alles gesagt: Fährste mit Kistenweise Vodka im Kofferraum durch die Gegend wünscht die Polizei dir noch einen schönen Abend, hast du 100g Weed dabei wirst du mit den Händen an die Wand gestellt.

    Ein guter Anfang wäre auch das dieses Unterschichtenfernsehen nicht immer auf Kiffer rumhakt. Hier auch das gleiche Bild: Zugesoffen, vollgekotzt und eingepisst: Oh, wie lustig. Glasige Augen, trockener Mund und Spass in den Backen: Vorsicht, Drogensüchtiger auf der Suche nach Beschaffungsopfern...

    Ganz toll auch die Ausrede 'Einstiegsdroge'. Ein schwacher Charakter greift auch ohne Dope zur Spritze....

    Werdet mal Modern da oben.

    Übrigens haben sich die Piraten 'Legalize it' auf die Fahne geschrieben... :-) (tolles Wortspiel, oder)

    WERDET MAL MODERN!!

  • H
    Haribo

    Ich fordere: Das im Verlaufe dieses Versuchs hergestellte Rauschgift muss sofort ordnungsgemäß öffentlich verbrannt werden. Am Besten auf dem Hamburger Rathausmarkt, um die abschreckende Wirkung zu erhöhen. Das wird der Welt eine Lehre sein!

     

     

     

    @Schotte: Ab 7,5 g reines THC gilt die Menge als nicht mehr gering. Das entspricht rein rechnerisch 75 g Gras mit 10% THC-Gehalt.

  • GD
    Gebt doch endlich das Hanf frei...

    Auch wenn's hier eh kein Politiker liesst, vermute ich mal, meine Bitte an die Politik: "Dem Deutschen Volke" lass ich kürzlich am Eingang ihres Arbeitsplatzes. Ihr Job ist es also, meinem und unserem Wohl zu dienen.

     

    Ich bin um die 30 Jahre alt, habe Abitur, studiert mit sehr guter Note (1,6) und bin heute in einem sehr gut bezahlten Job - damals und auch heute, rauche ich viel und gern cannabis!

     

    In meinem Grower-Kiffer-Parallelleben muss ich mich verstecken. Vor der Polizei, Nachbarn und a deren verdächtigen Blicken - also einfach allem. Besuch? Kaum denkbar. Es klingelt an der Tür - wer ist das nur? Das wegen 1m^2 Anbaufläche, ausschließlich für den Eigenbedarf.

     

    Ich fahre NIE bekifft Auto, aber beim einer Verkehrskontrolle würde ich trotzdem als positiv getestet werden, da ich regelmässig konsumiere. Es gibt hier keine fairen Regeln oder Differenzierung. Wenn ich jedoch am gleichen Abend 1-2 Bier konsumiere (die MICH stärker beeinflussen als 1 Joint), dann ist das noch erlaubt.

     

    Meine Bitte an alle Politiker: Setzt dem ein Ende. Cannabis ist sowieso da, verfügbar und nicht weg zu bekommen. Trocknet den Schwarzmarkt und das kriminelle Mileu aus - macht die Parks frei von Dealn.

     

    Die einzige Lösung dafür: Gebt das Hanf frei und habt damit den Konsum der Jugend unter Kontrolle (keine Abgabe an Minderjährige), spart die Kosten der Prohibition, helft den Patienten die es brauchen. Pornos und "ab 18 Computerspiele" bekomme ich als mündiger Bürger doch auch. Das ist doch euer Job :'-(

     

    PS: Ich wähle auch "pro cannabis" - also lasst uns eine win-win Sache draus machen. :-) Ich bekomme freies Hanf, Ihr meine Stimme.

  • IP
    IYage Panther

    "Bundes- und Landesbehörden für den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit sowie die von ihnen mit der Untersuchung von Betäubungsmitteln beauftragten Behörden"

  • AH
    amnesia haze

    Keine Gerichtsverfahren auf Basis konstruierter Beweismittel! Bestrafung nur für tatsächliche Fakten! Protestemails können an polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de mit Kopie an info@hanfparade.de gesendet werden!

     

    KEIN KNAST FÜR DROGEN!

    BtM-Gefangene sind politische Gefangene, da es keine wissenschaftliche Grundlage für die Verbote gibt.

  • HM
    hansdampf meierhuber

    Der erste Cannabis-Social-Club in Deutschland!

    geht doch!

    Weiter so!

  • B
    Baff

    Boah das haut mich um, wer hätte gedacht das gerade die hamburger polizei den ersten deutschen cannabis social club aufmacht xD auch ein weg die kasse aufzubessern :-) und was für hanfliebhaber zu tun. Die polizei dein freund und helfer, yeah!!! Fänd ich gut :-)

  • JP
    Joern Projahn

    man kann nur hoffen, dass alle hamburger polizeibeamten aus subjektiver sicht ausreichend alimentiert werden...

  • BM
    Bob Marley

    "Mehr als 7,5 Gramm gelten nicht mehr als "geringe Menge". Das entspricht 500 Konsum-Einheiten zu 15 Milligramm. Wer damit erwischt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen."

     

    Das ist nicht ganz richtig. Mehr als 7,5g THC gelten als "nicht geringe Menge". Die "geringe Menge" hingegen gibt an, bis zu welcher Grenze von einem Ermittlungsverfahren abgesehen werden kann. Diese Grenze ist unabhängig vom Wirkstoffgehalt und variiert je nach Bundesland.

     

    Auch als Nicht-Kiffer kann man das wissen ;)

  • M
    maoam

    Die wahren Anarchisten: deutsche Cops.

     

    die dürfen alles machen, müssen sich an KEIN Gesetz halten. Jeder Richter und Staatsanwalt unterstützt seine lieben Beamten-Kollegen, wenn sie mal ein Gesetz gebrochen haben bzw. hat der Gesetzgeber für seine Angestellten immer ein Hintertürchen offen, mit dem man ALLES rechtfertigen kann.

     

    Im Zweifel war halt Gefahr im Verzug oder eine Gefährdung der Öffentlichkeit nicht mehr auzuschließen, und schon dürfen sie alles.

     

    Oder auch sehr beliebt:

     

    "Ich dachte er wollte nach mir schlagen, deshalb mussten wir zu fünft den Angreifer überwältigen und mit Fäusten und Tritten ins gEsicht maltretieren, da aosnst eine Gefahr, für alle fünf Beamte bestanden hätte, meine Kolegen können das bezeugen!"

     

    Und NATÜRLICH decken sie sich mit ihren Aussagen.

     

     

    Deutsche Cops dürfen ALLES zu jederzeit. Da darf man auch mal mit Sondersignal mit Tempo 100 durch die Stadt rasen, weil es so viel Spaß macht. Sie waren natürlich nur auf der Anfahrt zum Einsatz, im McDonalds.

     

    Sie sind einfach nicht zu überführen, und sie wissen das.

  • CW
    Christiane Wolff

    Tja, dann wünsche ich den Ordnungshütern gute Ernten - und geile flashs ;)

  • F
    Frank

    Boah, das kostet alles mein Geld und ich sehe darin so gar keinen Sinn!

  • P
    P.Haller

    Was machen die mit dem ganzen Zeug, wenn's fertig ist ? Etwa selber rauchen ? Oder verscherbeln die das etwa ?? Evtl. wird das am Ende gar versteigert.

    Bitte um Aufklärung !!

  • A
    aXXL

    Wer als Cannabiskonsument Hanfpflanzen selbst anbaut, der muss keine Angst vor Streckmittel-Zusätzen haben und alimentiert auch kein Drogenkartell durch Ankauf von Konsumgut auf dem Schwarzmarkt. Zudem ist der Ertrag sehr viel billiger als beim Dealer.

     

    Mehr Gründe braucht man zum Heimgärtnern nicht.

     

    Was allerdings die Hamburger Polizei als "notwendige Produktivitäts-Einschätzung" betrachtet, scheint m.E. ziemlicher Humbug zu sein, denn die in Alsterdorf erzielten Zucht-Ergebnisse sind für Strafverfahren weder relevant noch sind sie irgendwie übertragbar.

     

    Fliegt ein Heimgärtner auf, muss zur Beurteilung des THC-Grenzwertes von 7,5 g zwangsläufig ein Gutachten angefertigt werden, wobei dann der durchschnittliche Wirkstoffgehalt durch eine gaschromatographische Analyse bestimmt wird. MÖGLICHE Produktivität kann daher kein Kriterium sein, um das Strafmaß für Homegrower zu erhöhen.

     

    Bleibt zu hoffen, dass es sich bei der Arbeit in der legalen Polizei-Plantage um freiwillige, unbezahlte Arbeitszeit handelt.

    Wünschenswert wäre natürlich, wenn die Zucht-Ergebnisse (so sie gut genug sind) notleidenden Patienten - etwa denen des Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin, SCM - zur Verfügung gestellt würden, weil Apotheken-Cannabis hierzulande doppelt so teuer ist wie auf dem Schwarzmarkt und die Kosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden.

     

    Auf diese Weise könnten aus gärtnernden Helfern sogar beamtete Freunde werden.

  • WF
    Wissen für alle!

    Wunderbar!

    Hoffentlich werden die Ergebnisse dieser Untersuchung für jedermann zugänglich gemacht. Hatte ich doch noch nie einen grünen Daumen..

    Warum kauft sich die Polizei nicht einfach eine Anleitung zum Canabisanbau beim Nachbarn Holland?

  • V
    vic

    Na super. Dann ist die Hamburger Pozilei künftig etwas lockerer drauf.

  • KS
    kleiner Spinner

    Ich hab noch das Gekläffe im Ohr: "Der Staat darf nicht zum Dealer werden!!!"

     

    Darf der Staat nun auf einmal zum Grower werden?

  • AB
    Andy Bayer

    ...auch in Deutschland gibt es Behörden, die über dem Gesetz stehen. Was für den Einen eine Straftat ist, ist für den Anderen eine ganz normale Studie. Ich wünsche mir einen Rechtsstaat, wo alle Gesetze für Alle gleiche Gültigkeit haben.

  • B
    Branko

    Was wetten wir, daß da was rausgeschmuggelt wird und selbst geraucht wird?

  • MN
    mein name ist nutzhanf

    Eine für die Welt so wichtige Nutzpflanze wird kriminalisiert.

    Gott hat dem Menschen alles gegeben, aber der Mensch war zu dumm dafür.

  • F
    Flint

    Hey, so war das mit dem Anbau aber nicht geplant! Obwohl...vielleicht kommen die Herren in Grün auch auf den Geschmack?! Aber wir leben ja in der BRD - ich Dummerchen...

  • S
    schotte

    "Mehr als 7,5 Gramm gelten nicht mehr als "geringe Menge". Das entspricht 500 Konsum-Einheiten zu 15 Milligramm. Wer damit erwischt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen."

     

    Also aus 7,5 Gramm bekommt man auch mit starkem Cannabis keine 500 Konsumeinheiten. Mit 15mg kann man nicht wirklich eine Wirkung erzielen. Ein durchschnittlicher Pfeifenkopf hat ungefähr 150mg, also bekommt man 50 Konsumeinheiten aus den 7,5g.

     

    In einem Joint wird üblicherweise noch mehr reingetan, da dieser schwächer wirkt.

     

    Ich will keinen dazu anstiften mehr in seine Pfeife oder Tüte zu stopfen, aber 15mg sind arg unrealistisch ;)

  • N
    Nicht-Kiffer

    "Man kann nur für etwas verurteilt werden, das man getan hat."

    Hühnerbarone werden wegen Steuerhinterziehung belangt, wenn man ihnen eine zu hohe Menge an Hühnerfutter belegen kann.

    Außerdem kann es ja wichtig für die Gerichte sein, die vielleicht nur eine kleine Menge nachweisen können, aber dann Anhaltspunkte für größere Mengen hätten. Dann könnten sie für die kleine Menge ihren Ermessenspielraum ausschöpfen.

  • G
    groooveman

    Wo werden die Ergebnisse denn veröffentlicht? Kenne da Leute die Interesse daran hätten :-/

     

     

     

    Mit 4 Vergleichszyklen kommen die da auch nicht weit, es gibt soviele Variablen, ein paar dutzend müssten die schon ausprobieren.. :-)

     

    Und woher stammt das Saatgut? Legal erworben oder von deutschen Growern geraubt und gestohlen?

  • K
    Kiffercops

    Anschließend sollten die Polizisten ihr Gras aber auch rauchen, wie sonst soll die Polizei denn die Rauschqualität beurteilen können.

  • K
    Kommentator

    Unnötig wie`n Kropf.

     

     

    Die Beamten können doch bereits den THC-Gehalt beschlagnahmten Materials testen.

    Wozu da noch eigenes züchten

     

    Sie sollten besser mal den gestreckten Schwarzmarkt-Abfall auf Kontaminationen untersuchen, um die GEFAHR illegalisierter (!) Rauschmittel wie etwa der von Cannabis zu untersuchen.

     

    Dann würden sie rasch erkennen, dass die größte Gesundheitsgefährdung durch massenhaft "nette" Zugaben wie Pestizide, Quarzsand, Flüssigkleber, Haarspray, synthetische Cannabinoide und selbst Bleiverbindungen besteht.

     

    Aber am Wohle der Millionen von Konsumenten ist eh keiner interessiert - solange der allseits beworbene Fusel nicht gepanscht ist.

  • W
    weedy

    oder verteilen....

  • FD
    FICK DEN STAAT

    Also wenn ich das wort " rauschmittel" schön höre werde ich sauer!..

  • CW
    Christian Wulff

    Was fürn Blödsinn. Da züchten so ein paar Biologen im Hamburger Hinterhof Marihuana. Was soll das werden? Eine wissentschaftliche Studie? Warum fragt man nicht die Leute die Ahnung davon haben. Das wäre mal ein Paradebeispiel für Grenzüberschreitende Amtshilfe in der ach-so-tollen EU.

    Naja, sonst wurde ja schon alles gesagt: Fährste mit Kistenweise Vodka im Kofferraum durch die Gegend wünscht die Polizei dir noch einen schönen Abend, hast du 100g Weed dabei wirst du mit den Händen an die Wand gestellt.

    Ein guter Anfang wäre auch das dieses Unterschichtenfernsehen nicht immer auf Kiffer rumhakt. Hier auch das gleiche Bild: Zugesoffen, vollgekotzt und eingepisst: Oh, wie lustig. Glasige Augen, trockener Mund und Spass in den Backen: Vorsicht, Drogensüchtiger auf der Suche nach Beschaffungsopfern...

    Ganz toll auch die Ausrede 'Einstiegsdroge'. Ein schwacher Charakter greift auch ohne Dope zur Spritze....

    Werdet mal Modern da oben.

    Übrigens haben sich die Piraten 'Legalize it' auf die Fahne geschrieben... :-) (tolles Wortspiel, oder)

    WERDET MAL MODERN!!

  • H
    Haribo

    Ich fordere: Das im Verlaufe dieses Versuchs hergestellte Rauschgift muss sofort ordnungsgemäß öffentlich verbrannt werden. Am Besten auf dem Hamburger Rathausmarkt, um die abschreckende Wirkung zu erhöhen. Das wird der Welt eine Lehre sein!

     

     

     

    @Schotte: Ab 7,5 g reines THC gilt die Menge als nicht mehr gering. Das entspricht rein rechnerisch 75 g Gras mit 10% THC-Gehalt.

  • GD
    Gebt doch endlich das Hanf frei...

    Auch wenn's hier eh kein Politiker liesst, vermute ich mal, meine Bitte an die Politik: "Dem Deutschen Volke" lass ich kürzlich am Eingang ihres Arbeitsplatzes. Ihr Job ist es also, meinem und unserem Wohl zu dienen.

     

    Ich bin um die 30 Jahre alt, habe Abitur, studiert mit sehr guter Note (1,6) und bin heute in einem sehr gut bezahlten Job - damals und auch heute, rauche ich viel und gern cannabis!

     

    In meinem Grower-Kiffer-Parallelleben muss ich mich verstecken. Vor der Polizei, Nachbarn und a deren verdächtigen Blicken - also einfach allem. Besuch? Kaum denkbar. Es klingelt an der Tür - wer ist das nur? Das wegen 1m^2 Anbaufläche, ausschließlich für den Eigenbedarf.

     

    Ich fahre NIE bekifft Auto, aber beim einer Verkehrskontrolle würde ich trotzdem als positiv getestet werden, da ich regelmässig konsumiere. Es gibt hier keine fairen Regeln oder Differenzierung. Wenn ich jedoch am gleichen Abend 1-2 Bier konsumiere (die MICH stärker beeinflussen als 1 Joint), dann ist das noch erlaubt.

     

    Meine Bitte an alle Politiker: Setzt dem ein Ende. Cannabis ist sowieso da, verfügbar und nicht weg zu bekommen. Trocknet den Schwarzmarkt und das kriminelle Mileu aus - macht die Parks frei von Dealn.

     

    Die einzige Lösung dafür: Gebt das Hanf frei und habt damit den Konsum der Jugend unter Kontrolle (keine Abgabe an Minderjährige), spart die Kosten der Prohibition, helft den Patienten die es brauchen. Pornos und "ab 18 Computerspiele" bekomme ich als mündiger Bürger doch auch. Das ist doch euer Job :'-(

     

    PS: Ich wähle auch "pro cannabis" - also lasst uns eine win-win Sache draus machen. :-) Ich bekomme freies Hanf, Ihr meine Stimme.

  • IP
    IYage Panther

    "Bundes- und Landesbehörden für den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit sowie die von ihnen mit der Untersuchung von Betäubungsmitteln beauftragten Behörden"

  • AH
    amnesia haze

    Keine Gerichtsverfahren auf Basis konstruierter Beweismittel! Bestrafung nur für tatsächliche Fakten! Protestemails können an polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de mit Kopie an info@hanfparade.de gesendet werden!

     

    KEIN KNAST FÜR DROGEN!

    BtM-Gefangene sind politische Gefangene, da es keine wissenschaftliche Grundlage für die Verbote gibt.

  • HM
    hansdampf meierhuber

    Der erste Cannabis-Social-Club in Deutschland!

    geht doch!

    Weiter so!

  • B
    Baff

    Boah das haut mich um, wer hätte gedacht das gerade die hamburger polizei den ersten deutschen cannabis social club aufmacht xD auch ein weg die kasse aufzubessern :-) und was für hanfliebhaber zu tun. Die polizei dein freund und helfer, yeah!!! Fänd ich gut :-)

  • JP
    Joern Projahn

    man kann nur hoffen, dass alle hamburger polizeibeamten aus subjektiver sicht ausreichend alimentiert werden...

  • BM
    Bob Marley

    "Mehr als 7,5 Gramm gelten nicht mehr als "geringe Menge". Das entspricht 500 Konsum-Einheiten zu 15 Milligramm. Wer damit erwischt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen."

     

    Das ist nicht ganz richtig. Mehr als 7,5g THC gelten als "nicht geringe Menge". Die "geringe Menge" hingegen gibt an, bis zu welcher Grenze von einem Ermittlungsverfahren abgesehen werden kann. Diese Grenze ist unabhängig vom Wirkstoffgehalt und variiert je nach Bundesland.

     

    Auch als Nicht-Kiffer kann man das wissen ;)

  • M
    maoam

    Die wahren Anarchisten: deutsche Cops.

     

    die dürfen alles machen, müssen sich an KEIN Gesetz halten. Jeder Richter und Staatsanwalt unterstützt seine lieben Beamten-Kollegen, wenn sie mal ein Gesetz gebrochen haben bzw. hat der Gesetzgeber für seine Angestellten immer ein Hintertürchen offen, mit dem man ALLES rechtfertigen kann.

     

    Im Zweifel war halt Gefahr im Verzug oder eine Gefährdung der Öffentlichkeit nicht mehr auzuschließen, und schon dürfen sie alles.

     

    Oder auch sehr beliebt:

     

    "Ich dachte er wollte nach mir schlagen, deshalb mussten wir zu fünft den Angreifer überwältigen und mit Fäusten und Tritten ins gEsicht maltretieren, da aosnst eine Gefahr, für alle fünf Beamte bestanden hätte, meine Kolegen können das bezeugen!"

     

    Und NATÜRLICH decken sie sich mit ihren Aussagen.

     

     

    Deutsche Cops dürfen ALLES zu jederzeit. Da darf man auch mal mit Sondersignal mit Tempo 100 durch die Stadt rasen, weil es so viel Spaß macht. Sie waren natürlich nur auf der Anfahrt zum Einsatz, im McDonalds.

     

    Sie sind einfach nicht zu überführen, und sie wissen das.

  • CW
    Christiane Wolff

    Tja, dann wünsche ich den Ordnungshütern gute Ernten - und geile flashs ;)

  • F
    Frank

    Boah, das kostet alles mein Geld und ich sehe darin so gar keinen Sinn!

  • P
    P.Haller

    Was machen die mit dem ganzen Zeug, wenn's fertig ist ? Etwa selber rauchen ? Oder verscherbeln die das etwa ?? Evtl. wird das am Ende gar versteigert.

    Bitte um Aufklärung !!

  • A
    aXXL

    Wer als Cannabiskonsument Hanfpflanzen selbst anbaut, der muss keine Angst vor Streckmittel-Zusätzen haben und alimentiert auch kein Drogenkartell durch Ankauf von Konsumgut auf dem Schwarzmarkt. Zudem ist der Ertrag sehr viel billiger als beim Dealer.

     

    Mehr Gründe braucht man zum Heimgärtnern nicht.

     

    Was allerdings die Hamburger Polizei als "notwendige Produktivitäts-Einschätzung" betrachtet, scheint m.E. ziemlicher Humbug zu sein, denn die in Alsterdorf erzielten Zucht-Ergebnisse sind für Strafverfahren weder relevant noch sind sie irgendwie übertragbar.

     

    Fliegt ein Heimgärtner auf, muss zur Beurteilung des THC-Grenzwertes von 7,5 g zwangsläufig ein Gutachten angefertigt werden, wobei dann der durchschnittliche Wirkstoffgehalt durch eine gaschromatographische Analyse bestimmt wird. MÖGLICHE Produktivität kann daher kein Kriterium sein, um das Strafmaß für Homegrower zu erhöhen.

     

    Bleibt zu hoffen, dass es sich bei der Arbeit in der legalen Polizei-Plantage um freiwillige, unbezahlte Arbeitszeit handelt.

    Wünschenswert wäre natürlich, wenn die Zucht-Ergebnisse (so sie gut genug sind) notleidenden Patienten - etwa denen des Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin, SCM - zur Verfügung gestellt würden, weil Apotheken-Cannabis hierzulande doppelt so teuer ist wie auf dem Schwarzmarkt und die Kosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden.

     

    Auf diese Weise könnten aus gärtnernden Helfern sogar beamtete Freunde werden.

  • WF
    Wissen für alle!

    Wunderbar!

    Hoffentlich werden die Ergebnisse dieser Untersuchung für jedermann zugänglich gemacht. Hatte ich doch noch nie einen grünen Daumen..

    Warum kauft sich die Polizei nicht einfach eine Anleitung zum Canabisanbau beim Nachbarn Holland?

  • V
    vic

    Na super. Dann ist die Hamburger Pozilei künftig etwas lockerer drauf.

  • KS
    kleiner Spinner

    Ich hab noch das Gekläffe im Ohr: "Der Staat darf nicht zum Dealer werden!!!"

     

    Darf der Staat nun auf einmal zum Grower werden?

  • AB
    Andy Bayer

    ...auch in Deutschland gibt es Behörden, die über dem Gesetz stehen. Was für den Einen eine Straftat ist, ist für den Anderen eine ganz normale Studie. Ich wünsche mir einen Rechtsstaat, wo alle Gesetze für Alle gleiche Gültigkeit haben.

  • B
    Branko

    Was wetten wir, daß da was rausgeschmuggelt wird und selbst geraucht wird?

  • MN
    mein name ist nutzhanf

    Eine für die Welt so wichtige Nutzpflanze wird kriminalisiert.

    Gott hat dem Menschen alles gegeben, aber der Mensch war zu dumm dafür.

  • F
    Flint

    Hey, so war das mit dem Anbau aber nicht geplant! Obwohl...vielleicht kommen die Herren in Grün auch auf den Geschmack?! Aber wir leben ja in der BRD - ich Dummerchen...

  • S
    schotte

    "Mehr als 7,5 Gramm gelten nicht mehr als "geringe Menge". Das entspricht 500 Konsum-Einheiten zu 15 Milligramm. Wer damit erwischt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen."

     

    Also aus 7,5 Gramm bekommt man auch mit starkem Cannabis keine 500 Konsumeinheiten. Mit 15mg kann man nicht wirklich eine Wirkung erzielen. Ein durchschnittlicher Pfeifenkopf hat ungefähr 150mg, also bekommt man 50 Konsumeinheiten aus den 7,5g.

     

    In einem Joint wird üblicherweise noch mehr reingetan, da dieser schwächer wirkt.

     

    Ich will keinen dazu anstiften mehr in seine Pfeife oder Tüte zu stopfen, aber 15mg sind arg unrealistisch ;)

  • N
    Nicht-Kiffer

    "Man kann nur für etwas verurteilt werden, das man getan hat."

    Hühnerbarone werden wegen Steuerhinterziehung belangt, wenn man ihnen eine zu hohe Menge an Hühnerfutter belegen kann.

    Außerdem kann es ja wichtig für die Gerichte sein, die vielleicht nur eine kleine Menge nachweisen können, aber dann Anhaltspunkte für größere Mengen hätten. Dann könnten sie für die kleine Menge ihren Ermessenspielraum ausschöpfen.

  • G
    groooveman

    Wo werden die Ergebnisse denn veröffentlicht? Kenne da Leute die Interesse daran hätten :-/

     

     

     

    Mit 4 Vergleichszyklen kommen die da auch nicht weit, es gibt soviele Variablen, ein paar dutzend müssten die schon ausprobieren.. :-)

     

    Und woher stammt das Saatgut? Legal erworben oder von deutschen Growern geraubt und gestohlen?

  • K
    Kiffercops

    Anschließend sollten die Polizisten ihr Gras aber auch rauchen, wie sonst soll die Polizei denn die Rauschqualität beurteilen können.

  • K
    Kommentator

    Unnötig wie`n Kropf.

     

     

    Die Beamten können doch bereits den THC-Gehalt beschlagnahmten Materials testen.

    Wozu da noch eigenes züchten

     

    Sie sollten besser mal den gestreckten Schwarzmarkt-Abfall auf Kontaminationen untersuchen, um die GEFAHR illegalisierter (!) Rauschmittel wie etwa der von Cannabis zu untersuchen.

     

    Dann würden sie rasch erkennen, dass die größte Gesundheitsgefährdung durch massenhaft "nette" Zugaben wie Pestizide, Quarzsand, Flüssigkleber, Haarspray, synthetische Cannabinoide und selbst Bleiverbindungen besteht.

     

    Aber am Wohle der Millionen von Konsumenten ist eh keiner interessiert - solange der allseits beworbene Fusel nicht gepanscht ist.