Dresden: Dubioser Fluthelfer hofft auf Rehabilitierung

Das Gericht hebt das Untreue-Urteil gegen Dresdens Oberbürgermeister Roßberg auf. Er bleibt jedoch suspendiert.

Suspendierter Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg Bild: dpa

DRESDEN taz Der suspendierte Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) darf zumindest auf eine teilweise Rehabilitierung hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hob gestern das im September vorigen Jahres vom Landgericht Dresden gegen ihn gesprochene Urteil in einem Punkt auf. Die Richter bemängelten Rechtsfehler an der Verurteilung wegen Untreue und verwiesen das Verfahren zurück ans Landgericht. Der Schuldspruch wegen der Beihilfe zum Bankrott sei dagegen rechtlich nicht zu beanstanden.

Für die Bundesanwaltschaft hatte dagegen Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider nicht nur eine Bestätigung des Dresdner Urteils aus erster Instanz verlangt. Das Landgericht solle zusätzlich erneut den Vorwurf der Vorteilsnahme verhandeln, von dem Roßberg in erster Instanz freigesprochen worden war. Roßberg und sein Anwalt Peter Manthey hatten ebenso eine Revision beantragt wie die Dresdner Staatsanwaltschaft. Mit der Wiederaufnahme des Verfahrens erzielt Roßberg nun einen Teilerfolg, bleibt aber suspendiert.

Das Landgericht Dresden hatte Roßberg im September 2006 zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Es befand ihn der Untreue und Beihilfe zum Bankrott für schuldig, sprach ihn jedoch vom Vorwurf der Vorteilsnahme frei. Der Dresdner Oberbürgermeister hatte nach dem Hochwasser 2002 seinen Vertrauten Rainer Sehm als so genannten Flutkoordinator für den Einsatz von 350 Millionen Euro Hilfsgeldern eingestellt. Unter Mitwirkung Roßbergs wurde dessen Honorar über eine Scheinfirma von 2.500 auf 9.500 Euro aufgestockt. Sehm befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Privatinsolvenz. Das Geld schleuste er am Insolvenzverwalter vorbei. Er wurde im gleichen Verfahren wie Roßberg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Politisch gilt Roßberg als erledigt. In der Einwohnerschaft hat er nach Umfragen jeden Rückhalt verloren.

Das BGH-Urteil hat auch Auswirkungen auf die politische Konstellation in der Landeshauptstadt. Im kommenden Jahr stehen turnusgemäß Oberbürgermeisterwahlen an. Wegen der Spaltung der linken Stadtratsfraktion und in Ermangelung eines gemeinsamen starken Kandidaten zeichnet sich bislang nicht ein solches Bündnis von Linken, Grünen, SPD und Bürgerinitiativen ab, das Roßberg 2001 ins Amt brachte. Die CDU hingegen hat frühzeitig die derzeitige sächsische Sozialministerin Helma Orosz als Kandidatin nominiert. Die Wahl muss nicht vorgezogen werden, wie das bei einer Bestätigung des Urteils der Fall gewesen wäre. Dann hätte Roßberg sein Amt endgültig verloren. Innerhalb von 3 Monaten hätte ein neuer Oberbürgermeister gewählt werden müssen.

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