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Drei-Prozent-Klausel in der DDR?

DDR-CDU, „Demokratischer Aufbruch“ und BRD-CDU für die Einführung der Drei-Prozent-Hürde auf dem Gebiet der DDR bei gesamtdeutschen Wahlen im Dezember  ■  Aus Bonn Ferdos Forudastan

Bonn (taz) - Nach zwei verschiedenen Gesetzen mit zwei verschiedenen Sperrklauseln soll am 2. oder am 9.Dezember das gesamtdeutsche Parlament gewählt werden. Bundeskanzler Kohl gab gestern bekannt, auf einen Wahltermin im Dezember habe sich die Bonner Koalition geeinigt. Noch in der Wahlnacht soll die DDR nach Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik beitreten. Dies erklärten innenpolitische SprecherInnen der CDU-Ost/DA-Fraktion der Volkskammer und der CDU-Bundestagsfraktion am Dienstag in Bonn.

Für das Gebiet der DDR hat Johannes Gerster, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, die Einführung einer 3-Pozent-Klausel - statt der hier geltenden 5-Prozent-Klausel - „empfohlen“. Mit der Begründung, „eine besondere Situation braucht eine besondere Regelung“, stimmten ihm Maria Michalk von der CDU-Ost/DA-Fraktion und Andreas Steiner von der DSU in der Volkskammer zu. Grundsätzlich wolle man die 5-Prozent-Klausel beibehalten, beschied Gerster. Allerdings müßten bei der ersten gesamtdeutschen Wahl auch kleinere Parteien in der DDR die Chance haben, sich zu beteiligen.

In dreitägigen Verhandlungen haben sich die Innenpolitiker darauf geeinigt, den weiteren Vereinigungsprozeß in drei Stufen zu organisieren.

Zuerst steht die Verabschiedung eines zweiten Staatsvertrages zwischen Bundesrepublik und DDR an; er soll die Angleichung der beiden Rechtssysteme regeln. Dann will man den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für den Wahltag erklären. Und schließlich soll die Vereinigung vollzogen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes für die DDR.

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