Sieg für die kleinen Parteien: Das Verfassungsgericht kassiert die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen. Schon die Wahlen im Mai müssen nach neuen Regeln stattfinden.
Eine Dreiprozenthürde für die Europawahl 2014 verletze die Chancengleichheit von kleinen Parteien, warnt der Jurist Martin Morlok. Sie sei verfassungswidrig, meint er.