Dokumentation: Die Justizbehörde rät
■ Brief zeigt, wie Hinweise auf Miß-handlungen im Knast mißachtet wurden
Während der Knast-Untersuchungsausschuß versucht, die gewalttätigen Vorfälle innerhalb der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen aufzuklären, mauert die Justizbehörde – soweit die Halbzeitbilanz der im Ausschuß vertretenen Parlamentarier von CDU, Grünen und AfB. Dagegen griffen Unbekannte jetzt zur Selbsthilfe – und ließen der taz einen Brief der Justizbehörde an einen inhaftierten Sexualstraftäter zukommen.
Wir dokumentieren das Schreiben. Es belegt, daß schon 1995 Hinweise auf Übergriffe gegen Sexualstraftäter in Haus 3 vorlagen. Offiziell wird dies bislang erst für den Zeitraum nach März 1996 eingeräumt.
In dem Schreiben heißt es: „Konkrete Wahrnehmungen über Bedrohungen oder körperliche Gewalt gegen Sie wurden von den Mitarbeitern (die als mögliche Mittäter offenbar nicht in Betracht kamen, Anm. d. Red.) in Haus III nicht verzeichnet.“Mittlerweile sind neun Bedienstete dieses Hauses unter anderem wegen Körperverletzung im Amt angeklagt. Sie hätte der Häftling um Hilfe bitten sollen, um seiner „selbstauferlegten Isolation“zu entkommen, wie es am Schluß des Briefes heißt. „Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich jederzeit an die Beamten wenden.“In einer Stellungnahme der Behörde hieß es, der dokumentierte Fall sei bekannt. Der Mann habe Beschwerden erhoben, bei Ermittlungen aber keine konkreten Angaben gemacht. taz
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