Dokumentation:
Der derzeitige stellvertretenden KV-Vorsitzende Dr. Andreas Rüggeberg hat im Jahre 2000 vom Zulassungsausschuss der KV die Erlaubnis bekommen, für seine Praxis einige hunderttausend Mark mehr abzurechnen als es den Richtlinien entsprochen hätte. Wie es zu diesem Beschluss kommen konnte, dokumentiert der Bericht eines KV-internen Untersuchungsausschusses, den der frühere Verwaltungsgerichts-Präsident Karl- Ludwig Kuhlmann leitete. Darin heißt es unter anderem:
„Die Geschäftsführer (der KV, d. Red.) Stratmann und Dr. Rüggeberg fanden in einem Gespräch, über das es keine schriftliche Aufzeichnung gibt, einen Weg“, wie die KV Dr. Rüggeberg zu einer finanziellen „Besserstellung“ verhelfen könne – und zwar eine „Berechnungsgrundlage“ für die Abrechnung mit der KV, die „offensichtlich fehlerhaft“ war.
Daraus folgert der Untersuchungsbericht: „Der Beschluss des Zulassungsausschusses vom 5.6.2000 war rechtswidrig. (...) Das Verhalten des Vorstandes bzw. seines Vorsitzenden war rechtswidrig. (...) Das Verhalten des Geschäftsführers Stratmann war ebenfalls rechtswidrig. (...) Das Verhalten von Dr. Rüggeberg war rechtswidrig. (...) Im Ergebnis hat die Justitiarin Andrea Schulz Recht gehabt.“
Letzter Satz des internen Berichtes: „Der Auftrag des Ausschusses umfasst nicht Fragen nach dem Verschulden der Beteiligten und damit auch nicht der Strafbarkeit der festgestellten Handlungen.“
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