: Doch okay: „Mopo“ zeigte Anwalt-Foto
Karlsruhe (dpa) – Der Hamburger Promi-Anwalt Matthias Prinz hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen moralischen Sieg über die Hanseatische Rechtsanwaltskammer errungen. Hintergrund ist ein Streit um einen werbenden Zeitungsartikel in der Hamburger Morgenpost über den „Prinz der Anwälte“, seine „prominente Medienkanzlei“ und „einzigartige Karriere“, für dessen Illustration die Kanzlei auf Bitte der Zeitung ein Gruppenfoto zur Verfügung gestellt hatte. Die Karlsruher Richter nahmen Prinz' Verfassungsbeschwerde gegen eine von der Kammer ausgesprochene Rüge jedoch gar nicht erst zur Entscheidung an, weil kein gravierender Grundrechtsverstoß (gegen das für Anwälte geltende Verbot marktschreierischer Werbung) vorliege. Die Kanzlei habe damit „keine Verantwortung für den redaktionellen Teil der Presseberichterstattung“ übernommen. Zudem dürfe ein Artikel über einen Anwalt grundsätzlich zugleich auch einen Werbeeffekt haben. Im Übrigen entspreche der Inhalt des Mopo-Berichts in etwa den inzwischen üblichen Broschüren größerer Kanzleien.
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