: Doch Einschränkung für Marine
Jetzt wird in Berlin eingeräumt: Bundeswehr kann in 6-Meilen-Zone vor Libanon nur auf Anforderung des Libanon Schiffe kontrollieren. Regierung hatte dies anders dargestellt
BERLIN/GENF taz ■ Regierungssprecher Thomas Steg und der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, haben gestern eingeräumt, was Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) am Donnerstag noch entschieden dementiert hatte: die im Rahmen der UNO-Mission Unifil 2 vor die libanesische Küste entsandte Flotte der Bundesmarine hat innerhalb einer Zone von 6 Meilen vom Ufer nur eingeschränkte Bewegungs- und Handlungsfreiheit.
„Es ist ein abgestuftes Operationskonzept“, sagte Arnold dem Inforadio des RBB. „Die deutsche Marine darf auch innerhalb der sechs Meilen fahren, allerdings unter bestimmten Bedingungen.“ Arnold erklärte: „Sie darf dann fahren, wenn die Libanesen sie abfordern.“ Der SPD-Politiker verwies darauf, dass Libanon ein souveräner Staat sei.
Den Vorwurf von FDP und Linkspartei, die Regierung habe dem Bundestag diese Einschränkungen vor seiner am 20. September erteilten Zustimmung zur Entsendung der Bundesmarine verheimlicht und damit das Parlament „belogen“ und „getäuscht“, suchten Steg und Arnold mit dem Hinweis zu entkräften, die genauen Einsatzregeln seien erst nach dem 20. September „zwischen der UNO und der libanesischen Regierung ausverhandelt worden“. Daher, so Arnold, sei es „für die Regierung zu diesem Zeitpunkt schwierig gewesen, Auskunft zu geben“. Genau dies hatte die Regierung aber getan. Am 12. September erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Alles, was Deutschland als Voraussetzung für die Beteiligung an der Unifil-Mission für notwendig erachtet hat, ist nun gegeben“. Die „für den Einsatz notwendigen Dokumente, also die Operationsplanung, die Einsatzregeln und die Einverständniserklärung der libanesischen Regierung“ lägen „in Berlin vor“. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärten Merkel, Verteidigungsminister Jung und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) am 13. September, es gebe nun ein „robustes Mandat“ für die Bundesmarine ohne jede Einschränkung für die Bewegungs-und Handlungsfreiheit innerhalb der libanesischen Territorialgewässer (12-Meilen-Zone).
Die Bundesregierung bezog sich bei diesen Äußerungen auf ein – bis heute unveröffentlichtes – Schreiben von Libanons Regierung an die UNO, das am 11. September im Kanzleramt eintraf. Es war die Grundlage für das „robuste Mandat“, das die Bundesregierung dem Parlament am 20. September zur Beschlussfassung vorlegte. Nach Darstellung der zuständigen Abteilung für Friedensoperationen (DPKO) in der New Yorker UNO-Zentrale wurden die bis 13. September mit der Regierung in Beirut vereinbarten Einsatzregeln seitdem weder verändert noch ergänzt.
Steg nannte die Vorwürfe der FDP absurd. Es sei immer darum gegangen, Waffenschmuggel zu unterbinden und Libanons Souveränität zu stärken. Merkel habe schon am 13. September verdeutlicht, dass diese Ziele nur erreicht werden könnten, wenn Unifil und Libanon kooperierten. In den Protokollen sei nun vereinbart worden, dass es „sehr erwünscht“ sei, dass Unifil auf Anforderung der libanesischen Kräfte agiere. Dies sei aber „nicht zwingend“. ANDREAS ZUMACH