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Archiv-Artikel

Doch Asylprüfung für Togoer

Gericht rügt Asylbundesamt für die „unsubstantiierte Behauptung“, Togoer habe bedrohlichen Zeitungsartikel selbst „bestellt“. Christen warnen vor Abschiebungen

Von ede

taz ■ Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem Oldenburger Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge jetzt auf die Finger geklopft. Die Folge: Der Togoer Vignon K. darf in Deutschland bleiben, bis das Gericht über den Asylfolgeantrag des 20-Jährigen entscheidet.

Das Verwaltungsgericht hat damit die Entscheidung des Asylbundesamtes verworfen, das den in Bruchhausen-Vilsen lebenden Togoer in dieser Woche abschieben wollte. Stattdessen rüffeln die Richter das Bundesamt: Dessen Einzelentscheider habe den Togoer aufgrund der eigenen „unsubstantiierten Behauptung“ abgelehnt, dass in Togo Zeitungsartikel gegen Bezahlung bestellt werden könnten. Der Bremer Anwalt Günter Werner hatte kritisiert, dass Asylverfahren willkürlich würden, wenn sich eine solche Argumentation durchsetze.

Vignion K., dessen erster Asylantrag abgelehnt wurde, hatte den Asylprüfern einen Artikel aus einer regierungsnahen togolesischen Wochenzeitung vorgelegt, die ihn namentlich nannte und in die Nähe von Hochverrat rückte. Das Blatt hatte zudem gefordert, opositionelle Flüchtlinge, die Togo im Ausland „in den Dreck ziehen“, bei ihrer Rückkehr hart zu bestrafen, da deren Aktivitäten im Ausland der Grund für die wirtschaftliche Krise des Landes unter Diktator Eyadéma seien.

Unterdessen mahnen evangelische Christen in Bremen, vor allem namentlich bekannte Oppositionelle nicht nach Togo abzuschieben. Die Kirchenleute setzen sich für mehrere Flüchtlinge in Bremen ein, die jetzt zur Ausreise aufgefordert wurden. ede