Diskussion um elektronische Fußfessel: Markige Worte, softe Vorschläge
Innenminister de Maizière findet die Überwachung von Straftätern per Fußfessel als unzureichend. Diskutiert wird deshalb jetzt eine alternative Strafhaft mit Therapieangebot.
FREIBURG taz | Innenminister Thomas de Maizière und Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann haben am Dienstag die CDU/CSU-Forderung nach einer Sicherungsunterbringung für gefährliche Straftäter wiederholt. Auf dem Papier ist der Vorschlag allerdings weit weniger wirkungsvoll als behauptet.
Anlass ist die von der Bundesregierung geplante Reform der Sicherungsverwahrung. Derzeit sitzen rund 500 Personen in Sicherungsverwahrung. Sie wurden nach Verbüßen ihrer Strafe nicht entlassen, weil sie noch als gefährlich gelten. In rund 20 Fällen wurde die Verwahrung dabei nicht im Strafurteil, sondern nachträglich während der Haftzeit angeordnet.
Diese nachträgliche Sicherungsverwahrung will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für zukünftige Fälle abschaffen. Stattdessen soll häufiger als bisher schon im Strafurteil die Sicherungsverwahrung "vorbehalten" werden. Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte verlangt einen direkten Zusammenhang zwischen Strafurteil und Inhaftierung.
Für die Union ist die vorbehaltene Sicherungsverwahrung aber nicht ausreichend. Sie will auch Täter erfassen, deren fortdauernde Gefährlichkeit sich erst in der Haft herausstellt. Außerdem soll die neue Sicherheitsunterbringung auch für rund 80 Straftäter gelten, die aufgrund eines anderen Straßburger Urteils kurzfristig aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.
Laut de Maizière soll die neue Zwangsunterbringung keine Strafe, sondern reine Prävention sein. Deshalb sollen die Betroffenen nicht im Gefängnis bleiben, sondern in geschlossenen Heimen mit vermehrten Arbeits- und Therapieangeboten leben. So will die Union Probleme mit dem Rückwirkungsverbot für Strafgesetze vermeiden.
Allerdings fehlt auch beim CDU-Vorschlag der direkte Zusammenhang zum Strafurteil. Deshalb will die Union die Sicherungsunterbringung auf zwei enge Fälle beschränken: wenn damit eine "hinreichend konkretisierte potenzielle Straftat" verhindert werden kann oder wenn der Täter aufgrund "psychischer Störungen" gefährlich ist. Mit diesen Einschränkungen - die CDU-Politiker in ihren markigen Interviews aber nie erwähnen - entspricht der Vorschlag den Anforderungen aus Straßburg. Allerdings wird es auch so kaum Anwendungsfälle geben. In der Regel müsste also auch die CDU auf elektronische Fußfesseln und polizeiliche Überwachung von vermeintlich gefährlichen Tätern setzen.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert