: Diskriminierende Ausgrenzung
betr.: „Hängepartie mit Kopftuch“, taz vom 25. 6. 04
Das Kopftuchverbot macht durch ein faktisches Berufsverbot und die allgemeine Diskriminierung kopftuchtragender Musliminnen die Chancengleichheit für muslimische Frauen in dieser Gesellschaft zunichte. Bereits jetzt ist die Folge eine Ausgrenzung, die weit über das Verbot als Lehrerin ein Kopftuch zu tragen hinausgeht. Abgesehen davon, dass wir ein einseitiges Kopftuchverbot für verfassungswidrig halten, haben sich unsere Befürchtungen bezüglich der weitreichenden Diskriminierung für kopftuchtragende muslimische Frauen schneller als wir dachten nicht nur bestätigt, sondern wird in ihren bereits spürbaren Ausmaßen jetzt als faktische Ausgrenzung aus immer mehr gesellschaftlichen Bereichen erfahren.
Die Begründung des Kopftuchverbotes unterstellt grundsätzlich die Demokratieunfähigkeit und Demokratieunwilligkeit kopftuchtragender Musliminnen. Dies öffnet Tür und Tor für weitere diskriminierende Ausgrenzungsmaßnahmen. Auch aus Sicht der Geschlechterdemokratie halten wir diesen Schritt für sehr problematisch, da von dieser Maßnahme ausschließlich Frauen betroffen sind.
Es ist zu befürchten, dass es bald zu spät sein wird, die allseitig überfrachtete Kopftuchdebatte zu beruhigen und einen Schaden für die Integrationsarbeit und die dafür notwendigen Diskussionen abzuwenden. Stattdessen sollte eine sachliche und detaillierte Diskussion über die künftigen gemeinsamen Integrationsschritte der Gesellschaft und der Muslime weitergeführt werden. Das Kopftuchverbot setzt Signale in die entgegengesetzte, die falsche Richtung, nämlich in Richtung Ausgrenzung. ANGELIKA ZAINAB HASSANI,
Frauenbeauftragte der SCHURA
Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.