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Direkte DemokratieKastanienallee unterschriftsreif

Das Bürgerbegehren gegen den Umbau der Flaniermeile ist zulässig. Die Initiative braucht 8.700 Unterschriften, um einen Entscheid zu erreichen.

Protest: Kastanienallee soll bleiben Bild: dpa

Das "Bürgerbegehren Kastanienallee", das sich gegen den Umbau der Flaniermeile in Prenzlauer Berg richtet, ist zulässig. Das Bezirksamt Pankow hatte bereits so entschieden, jetzt wurde es durch die Senatsinnenverwaltung bestätigt. Die Befürworter des Begehrens müssen nun 8.736 Unterschriften von Wahlberechtigten im Bezirk Pankow sammeln, damit ein Bürgerentscheid durchgeführt werden kann.

Seit mehreren Jahren wird über den Umbau der Straße heftig gestritten. Dort steht für Autofahrer, Radler und die Tram bisher nur eine Spur pro Richtung zur Verfügung. Nach den Plänen von Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) soll die Fahrbahn erweitert und dafür die hoperigen Gehwege beschnitten werden. Nun beschweren sich Kneipenbetreiber, dass der Gehsteig zu klein für Außengastronomie werde; Radfahrer fürchten, dass sich der Verkehr beschleunigen werde; Autofahrer wollen nicht auf die 40 Prozent der jetzigen Parkplätze verzichten, die durch den Umbau entfallen würden.

Anfang Mai begannen die Bauarbeiten, wurden aber kurz darauf wieder gestoppt: Nicht aufgrund des Bürgerzorns, sondern weil die Baustelle zu gefährlichen Verkehrssituationen geführt hatte. "Anscheinend wird genauso schlampig gebaut, wie schlampig geplant wurde", sagt Matthias Aberle von der Bürgerinitiative "Stoppt K21". Er freut sich, dass das Bürgerbegehren nun für zulässig erklärt wurde: "Das ist sicher noch nicht alles, aber schon mal ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung". Aberle und seinen Mitstreitern bleibt jetzt theoretisch noch Zeit bis November, um Unterschriften zu sammeln. "Wir wollen die Unterschriften aber spätestens bis Mitte Juni beisammen haben, damit der Bürgerentscheid schon mit der Abgeordnetenwahl am 18. September stattfinden kann." Ansonsten dürfte es problematisch werden, die notwendigen zehn Prozent der Wahlberechtigten im Bezirk Pankow - also rund 29.000 Pankower - für die Abstimmung zu mobilisieren.

Bei einem Aktionstag auf der Straße am 14. Mai erwartet die Bürgerinitiative mehrere Tausend Besucher. Wenn es ihr gelingt, die nötige Zahl an Unterschriften zu sammeln und dies vom Bezirksamt bestätigt wurde, dürfen bis zum Bürgerentscheid nur noch Maßnahmen durchgeführt werden, die in Einklang mit dem Begehren stehen. Dann könnten vorerst nur noch die Gehsteige repariert oder unterirdische Rohre verlegt werden.

Aberle sagt, seine Bürgerinitiative fordere auch den Rückbau der Maßnahmen, die noch bis zum Bürgerentscheid durchgeführt werden. Stadtrat Kirchner sieht das komplett anders: "Einen Rückbau kann ich zum jetzigen Zeitpunkt ausschließen." Hätte die Bürgerinitiative einen Rückbau ermöglichen wollen, hätte sie ihn in den Wortlaut des Bürgerbegehrens aufnehmen müssen.

Wenn es tatsächlich zu einem erfolgreichen Bürgerentscheid kommt, so ist das Bezirksamt nicht gesetzlich verpflichtet, sich an ihn zu halten. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres teilte der taz am Mittwoch mit: "Er stellt eine Anregung zum Verwaltungshandeln dar und würde keine Vollzugspflicht für das Bezirksamt begründen."

Kirchner sagt, bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid müsse man zunächst genau prüfen, wie dessen Forderungen mit den gesetzlichen Bestimmungen, etwa der Verkehrssicherungspflicht, vereinbar seien.

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1 Kommentar

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  • T
    teflonpfanne

    Der Artikel ist sachlich nicht ganz korrekt. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren entfaltet eine Sperrwirkung, indem es den Organen des Bezirks untersagt ist, eine dem Anliegen des Bürgerbegehrens entgegenstehende Entscheidung zu treffen oder mit deren Vollzug zu beginnen. Die BVV hat aber schon längst die Umbaupläne beschlossen und der die Bauarbeiten haben schon begonnen. Die Bauarbeiten können also auch nach erfolgreicher Sammlung von 8700 Unterschriften erst mal weiter gehen. Selbst wenn danach auch der Bürgerentscheid erfolgreich sein sollte, käme das nur einem BVV-Beschluss gleich, d.h. das Bezirksamt ist daran nicht gebunden. Praktisch dürfte es aber dann zu einem Baustop kommen.