Dignitas-Chef übers Sterben: „Gute Arbeit soll bezahlt werden“
Ludwig Minelli, Chef der Suizidhilfe-Organisation Dignitas, erklärt die Kosten eines Freitods. Das in Deutschland geplante Vermittlungsverbot stärke seine Organisation.
taz: Herr Minelli, was kostet mich ein Freitod in der Schweiz?
Ludwig Minelli: Das sage ich Ihnen gerne. Doch zuerst muss ich klarstellen: Dignitas bietet in erster Linie Lebenshilfe. Nur wenn das nicht passt, kommt ein Suizid in Frage.
Was heißt das konkret?
Wenn uns jemand sagt: „Ich will sterben“, dann fragen wir: „Was ist Ihr Problem?“ Dann reden wir darüber. Meist finden wir eine Lösung. Von vielen Anrufern hören wir nie wieder etwas. Dignitas kann Menschen helfen, die keine andere Beratungsstelle erreicht.
Warum?
Wer sterben will, ruft nicht bei einer kirchlichen Beratungsstelle an. Er befürchtet, dass diese ihm den Freitod auszureden versucht. Wir nehmen die Menschen ernst, deshalb kommen wir auch mit lebensmüden Menschen ins Gespräch.
Der 80-Jährige ist Generalsekretär von Dignitas Schweiz und 1. Vorsitzender von Dignitas Deutschland. Minelli arbeitete zunächst als Journalist, unter anderem von 1964 bis 1974 als Schweizer Spiegel-Korrespondent. Anschließend studierte er Jura und wurde mit 54 Jahren Rechtsanwalt, spezialisiert auf Menschenrechte. Er engagierte sich bei der Suizidhilfe-Organisation Exit. Nach Querelen gründete er 1998 eine eigene Organisation, Dignitas.
Aber ist es nicht eine Banalisierung des Todes, die Suizidhilfe als bezahlte Dienstleistung anzubieten?
Keineswegs. Die meisten Sterbewilligen kommen mit Angehörigen oder Freunden zu uns. Oft werden in den letzten Stunden noch wichtige Gespräche geführt, alte Konflikte bereinigt. Der Sterbewillige geht in Frieden. Die Angehörigen können den Tod leichter überwinden.
Wenn aber der Freitod so einfach wird, besteht dann nicht die Gefahr, dass alte Menschen nur deshalb sterben wollen, damit sie niemandem zur Last fallen?
Wer am Leben hängt, kommt nicht zu Dignitas. Wer aber ein jahrelanges Dahinvegetieren im Pflegeheim vermeiden will, sagt sich: Das dafür erforderliche Geld ist in der Ausbildung von Enkeln besser angelegt. Das ist vernünftig und anerkennenswert. Kirchen, die an Pflegeheimen verdienen, sehen das anders. Wer fragt nach deren kommerziellen Interessen?
Deutschland
Rechtslage: In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung bisher grundsätzlich straffrei. Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag sieht aber vor, dass künftig die „gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung“ strafbar wird.
Reform: Inzwischen hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen Referentenentwurf vorgelegt. Danach drohen bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe, wenn jemand „gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt“. Als gewerbsmäßig gilt laut Begründung auch ein Verein, der aus den Mitgliedsbeiträgen Gehälter bezahlt.
Kritik: Der Gesetzentwurf sorgte jüngst für Proteste, weil „ein Angehöriger oder eine andere nahestehende Person“ nicht bestraft werden soll, wenn sie dem Sterbewilligen Adressen von Schweizer Suizidhelfern nennt oder ihn sogar dorthin begleitet. Den Kritikern geht die neue Strafbarkeit also nicht weit genug.
Schweiz
Rechtslage: Auch in der Schweiz ist die Suizidhilfe grundsätzlich straffrei. Anders als in Deutschland dürfen Ärzte an Kranke, die einen festen Todeswunsch haben, jedoch das Medikament Natrium-Pentobarbital verschreiben, das einen sicheren und milden Freitod ermöglicht.
Betreuer 1: Die Organisation Exit wurde 1982 gegründet und hat rund 60.000 Mitglieder. Jährlich werden rund 300 Mitglieder in den Freitod „begleitet“. Die Organisation nimmt nur Schweizer als Mitglieder auf.
Betreuer 2: Dignitas hat sich 1998 nach Personalquerelen von Exit abgespalten. Dignitas nimmt auch Ausländer als Mitglieder auf. Im Jahr 2011 wurden 160 Freitodbegleitungen durchgeführt. In 74 Fällen starben dabei Deutsche. 2006 wurde Dignitas Deutschland als eigener Verein gegründet, der bisher keine eigenen Freitodbegleitungen durchführt. (chr)
A propos „kommerzielle Interessen“: Was kostet mich also ein Freitod in der Schweiz?
Sie werden bei Dignitas Deutschland Mitglied: Aufnahmegebühr 95 Euro, Jahresbeitrag 196 Euro. Vorbereitung einer Freitodbegleitung in der Schweiz: 3.000 Schweizer Franken [rund 2.500 Euro], Durchführung: noch einmal 3.000 Franken. Hinzu kommen Pauschalen von insgesamt 4.500 Franken [rund 3.750 Euro] für Arzt, Behörden, Bestatter, Krematorium. Bedürftigen erlassen wir die Beiträge teilweise oder ganz.
Warum trennen Sie zwischen Vorbereitung und Durchführung der Freitodbegleitung?
Vielen unserer Mitglieder genügt letztlich das „provisorische grüne Licht“. Dann müssen sie nicht mehr weiterleben. Plötzlich fällt eine zentnerschwere Last von ihnen ab. Und viele können nun – selbstbestimmt – wieder das Leben bejahen.
Warum sind die Mitgliedsbeiträge in Deutschland dreimal höher als bei Dignitas Schweiz, wo sie nur 80 Franken [66 Euro] jährlich betragen?
In Deutschland müssen wir mehr Lobbyarbeit betreiben und das Recht auf einen selbstbestimmten Tod erst durchsetzen.
Wie viele Mitglieder hat Dignitas?
Es sind knapp 6.400 Mitglieder, davon rund 2.700 Deutsche.
Und wie viele Mitarbeiter?
In Zürich haben wir 18 Teilzeitkräfte, also rund 10 Stellen. In Hannover arbeiten drei Teilzeitbeschäftigte.
Gibt es ehrenamtliche Helfer?
Nein. Gute Arbeit soll auch gut bezahlt werden.
Wie viele Mitarbeiter sind für Sterbebegleitung zuständig?
Bei den Schweizer Mitarbeitern machen manche sowohl Büroarbeit als auch Sterbebegleitung, andere nur Begleitung.
Sind die Mitarbeiter hierfür speziell ausgebildet?
Manche haben schon in Sozialberufen gearbeitet, etwa als Krankenschwester oder Psychiatriepfleger. Alle haben Patchworkbiografien und deshalb viel Lebenserfahrung. In erster Linie ist allerdings Empathie gefragt.
Wo führen Sie die Sterbebegleitung durch? Immer noch auf Parkplätzen?
Wir haben seit 2009 ein kleines Häuschen im Industriegebiet von Pfäffikon/ZH, eine ehemalige Erwachsenenbildungsstätte. Davor hatten wir eine Wohnung in Zürich. Es gab nur zwei Freitodbegleitungen auf einem Parkplatz – auf Wunsch der beiden Mitglieder –, das waren ruhige Orte am Waldrand, nicht an der Autobahn, wie manche Zeitungen schrieben.
Wie hoch ist Ihr Gehalt, Herr Minelli?
Ich beziehe kein festes Salär, sondern erhalte Akontozahlungen, was ich zum Leben brauche. Im Jahr 2012 habe ich von Dignitas Schweiz bisher cirka 80.000 Franken [66.000 Euro] bekommen. Dignitas Deutschland übernimmt die Spesen, wenn ich zu Terminen nach Deutschland reise.
Erhält Dignitas Erbschaften?
So gut wie keine. Ich bin ein miserabler Fundraiser. Wenn ich mit Mitgliedern spreche, lenke ich nie das Gespräch auf mögliche Erbschaften oder Vermächtnisse. Außerdem ist Dignitas bislang nicht als gemeinnützig anerkannt, weil wir angeblich so umstritten sind.
Warum angeblich?
Tatsächlich haben wir ja großen Rückhalt in der Bevölkerung. Letztes Jahr gab es im Kanton Zürich eine Volksabstimmung über die Suizidbegleitung. Der Antrag auf ein Verbot wurde mit 85 Prozent der Stimmen abgelehnt. Ein zweiter Antrag, der nur die Sterbebegleitung von Ausländern verbieten wollte, wurde ebenfalls ganz deutlich mit 78 Prozent abgelehnt.
In der Schweiz ist die Beihilfe zum Suizid strafbar, wenn sie aus „selbstsüchtigen Gründen“ erfolgt. Wie oft wurden Sie bereits verurteilt?
Nie! Es gab nicht einmal ein Ermittlungsverfahren. Die Strafvorschrift zielt nicht auf organisierte Sterbebegleitung, sondern auf Verwandte, die die Großtante zum Selbstmord verleiten, weil sie schneller erben wollen.
Nimmt der begleitete Suizid in der Schweiz zu?
Die absoluten Zahlen nehmen leicht zu, weil immer mehr Menschen älter werden. Umgerechnet auf die Bevölkerung bewegen wir uns aber auch in der Schweiz immer noch im Promille-Bereich.
Wie viele Suizide hat Dignitas seit der Gründung begleitet? Wie viele davon betrafen Deutsche?
Etwa 1.400 Freitodbegleitungen, davon etwa 800 Deutsche. Wir haben Mitglieder in 74 Ländern der Erde.
Sind die ausländischen Kunden die „Marktlücke“ von Dignitas, während Schweizer die alte Organisation Exit bevorzugen?
Eine solche strategische Entscheidung gab es nie. Das große deutsche Interesse entstand, nachdem der Spiegel 2001 über meine Arbeit berichtete.
Warum haben Sie 2006 Dignitas Deutschland gegründet?
Das war eine Idee von Mitgliedern aus Deutschland. Ich habe damals gesagt: „Ich leite den Verein gerne, wenn Ihr die Arbeit macht“.
Werden Sie Dignitas Deutschland auflösen, wenn das neue Gesetz durchkommt?
Auf keinen Fall. Wir werden dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Weitergabe bloßer Informationen darf niemand verbieten.
Das heißt, Sie wollen in Deutschland weiterhin Freitodbegleitungen in die Schweiz vermitteln?
Dignitas Deutschland vermittelt nicht, sondern gibt die Beratung in Richtung Leben oder – wenn es nicht anders geht – in Richtung Sterben an Dignitas Schweiz ab. Wie im Detail in Hannover weitergearbeitet werden kann, prüfen zurzeit deutsche Juristen.
Verlieren Sie wegen der Diskussion in Deutschland Mitglieder?
Im Gegenteil. Wir haben seit Jahresbeginn 400 neue deutsche Mitglieder. Öffentliche Diskussion ist die beste Werbung für uns.
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