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Diepgen: Stasi-Spitzeln nicht immer kündigen

Der Regierende Bürgermeister hat die bisherige Überprüfungspraxis im öffentlichen Dienst auf ehemalige Stasi-Tätigkeit kritisiert. So sei das Verschweigen einer Stasi-Tätigkeit nicht unbedingt ein Kündigungsgrund, sagte Diepgen. Er sprach sich auch gegen eine erneute Verlängerung der Verjährungsfristen für Stasi-Bagatelldelikte aus. Für eine generelle Amnestie sei es aber noch zu früh.