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Archiv-Artikel

Die beklagte Wahl

Von JOE

Löwer ist nicht der einzige, der die Bundestagswahl anfechten möchte. Wegen der nachgeschobenen Dresdner Wahl werden am Montag noch zahlreiche Personen versuchen, das Votum für ungültig zu erklären. Die Direktkandidatin aus dem saarländischen Wahlkreis Homburg, Elvira Ibraimkulova, kündigte an, das Wahlergebnis anfechten zu wollen. Ihr Eilantrag gegen die Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses der Bundestagswahl am Sonntag und damit vor der Nachwahl in einem Dresdner Wahlkreis war gestern vom Verfassungsgericht als unzulässig verworfen worden. Klagen gegen das Wahlverfahren könnten nur in einem Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl geltend gemacht werden, hatte das Gericht geurteilt. Damit werden auch die noch anhängigen gleich lautenden Klagen weiterer Bürger erfolglos sein. Mit ihnen will das Gericht sich den Angaben zufolge erst nach der Wahl befassen.Spannend wird auch die Frage, ob die Wahl in Dortmund KlägerInnen findet: In der Revierkommune wurden über die Hälfte der Briefwahlunterlagen fehlerhaft zugesendet. Erst am Wahlabend werde sich heraus stellen, wie viele ungültige Stimmen es gibt und ob die Fehlerquote höher ist als der Durchschnitt. Das Innenministerium glaubt zwar nicht an juristische Folgen, ausschließen will es Angelika Flader, Sprecherin des Ministeriums, aber nicht: „Dann müsste der Wahlprüfungsausschuss entscheiden.“ JOE