■ Die anderen: Die "Süddeutsche Zeitung" kommentiert das Legehennen-Urteil des Verfassungsgerichts / "Bild" meint dazu
Die „Süddeutsche Zeitung“ kommentiert das Legehennen-Urteil des Verfassungsgerichts: Die Praxis, lauffreudiges Federvieh auf der Zwei-Drittel-Fläche einer Schreibmaschinenseite zu halten, ist eine Tierquälerei, die hierzulande nicht mit dem Bedürfnis nach erschwinglicher Nahrung gerechtfertigt werden kann. Die Tierquälerei ist so evident, daß es nur noch lächerlich wirkt, wenn sich Gutachter in einen wissenschaftlichen Disput darüber verwickeln. Karlsruhe hat nicht über eine existentielle Frage der Republik entschieden, aber über einen Mißstand, dessen sich diese Gesellschaft schämen müßte. Mit dem Respekt vor der Kreatur geht auch ein Stück Menschenwürde verloren.
„Bild“ meint dazu: Das Legehennen-Urteil des Verfassungsgerichts ist wahrlich kein Glanzstück! Zwar haben die obersten Richter die Tierquälerei in deutschen Hühnerfarmen verboten. Doch dann verließ die Richter offenbar der Mut. Die alten Anlagen genießen Bestandsschutz, 13 Jahre lang. Klartext: Die Quälerei geht weiter wie bisher! Ein Urteil mit zwei Entscheidungen – wie kann das angehen? Wenn Tiere gequält werden, muß damit Schluß sein. Sofort und ohne jede Ausnahme. Die 40 Millionen Hühner, die täglich leiden, haben keine 13 Jahre Zeit.
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