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Die WahrheitKäfighaltung ist nicht verboten ...

... und zwar die von Studenten. Die Adresse in dem Gerichtsbericht der Irish Times kam mir bekannt vor.

... Es war das Haus meiner Schwiegereltern, wir hatten dort zwei Jahre gewohnt, nachdem wir von Berlin nach Dublin gezogen waren. Das ist fast 27 Jahre her. Mein Schwiegervater John Lyons hatte bereits in den Siebzigern zwei zusätzliche Zimmer auf die Garage gebaut, weil sieben Kinder untergebracht werden mussten. Die beiden Zimmer hatten - ebenso wie der Rest des Hauses - keine Heizung. Im Winter war es erbärmlich kalt, wenn man nicht direkt vor einem der offenen Kamine saß, aber wenigstens war es trocken.

Als die Kinder erwachsen waren und mein Schwiegervater gestorben war, verkaufte die Schwiegermutter das Familienheim und zog in ein kleineres Haus mit anständiger Heizung. Eine Mutter mit ihrer Tochter bezog das alte Haus. Rita und Edel McKenna ließen größere Umbauten vornehmen, monatelang gingen die Handwerker ein und aus. Offenbar wurde auch die Garage in einen Wohnraum umgebaut, jedenfalls passte durch die neue Tür kein Auto. Wofür brauchten Mutter und Tochter so viel Platz?

Die Antwort stand nun in der Zeitung: Die beiden hatten die ohnehin schon recht kleinen Zimmer und die Garage unterteilt und die Verschläge an mehr als ein Dutzend Studenten vermietet, denn zwei Hochschulen lagen in Laufweite. Die Käfighaltung von Studenten ist nicht verboten, und junge Leute brauchen nicht viel Platz. Die McKennas knöpften ihnen 80 Euro pro Person und Woche für ein Doppelzimmer ab, ein Einzelkäfig kostete 90 Euro. Hinzu kamen 5 Euro pro Woche für den Fernseher.

Aber offenbar misstrauten Mutter und Tochter ihren Mietern. Denen fiel zum ersten Mal auf, dass etwas nicht stimmte, als sich die McKennas auf ein Gespräch bezogen, das die Studenten in der vermeintlichen Privatsphäre ihrer Käfige geführt hatten. Als sie die Tochter darauf ansprachen, kündigte die ihnen und gab ihnen eine Frist von vier Stunden. Danach stellte sie die Habseligkeiten in schwarzen Müllsäcken vor die Haustür.

Die Studenten zogen vor Gericht. Der Richter ordnete eine Hausdurchsuchung an. Dabei stieß die Polizei auf Kabel in den Wänden, an die früher offensichtlich Überwachungsgeräte angeschlossen waren. Ein Gutachter erklärte, die Kabel entsprechen dem Standard für Videokameras. Die McKennas behaupteten, es sei alles eine große Verschwörung, an der die Studenten und die Polizei beteiligt seien. Unfug, entschied der Richter. Die Angeklagten seien "verlogen und unzuverlässig". Edel McKenna habe nicht nur das Gericht in die Irre geführt, sondern auch ihren eigenen Rechtsbeistand. Erschwerend käme hinzu, dass die Studenten mitten in den Examensvorbereitungen steckten, als sie zwangsgeräumt wurden, sagte der Richter und verdonnerte Mutter und Tochter zu einer Schadenersatzzahlung von rund 120.000 Euro.

Oder sind die McKennas am Ende unschuldig? Hat mein Schwiegervater damals die Überwachungsanlage eingebaut, um seine sieben Kinder auszuspionieren?

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