: Die Reform
Die Gesundheitsreform sieht erstmals einen verbindlichen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung sowie die Einrichtung ambulanter „Palliative Care Teams“ vor. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (BAG) hat dies begrüßt, aber auch eine Reform der Finanzierung gefordert. Derzeit müssen Hospize, die Erwachsene betreuen, zehn Prozent der Kosten durch Spenden selbst aufbringen, Hospize für Kinder fünf Prozent. Im Übrigen finanzieren sie sich über Kranken- und Pflegeversicherung sowie Eigenleistung. Dies soll eine Kommerzialisierung der Hospizarbeit, die stark auf das Ehrenamt baut, verhindern. Weil die Spenden zurückgehen, schlägt die BAG eine höhere Beteiligung der Krankenkassen vor. GRÄ