piwik no script img

■ Die Not mit dem Opfer für die KlinikenVerschärfte Mahnung der Krankenkassen

Berlin (taz) – Millionen Versicherte bekommen blaue Briefe von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Letztmalig soll an die Zahlung des Sonderopfers für die Krankenhäuser erinnert werden.

Seit 1997 wird der Obolus in Höhe von 20 Mark fällig. Drei Jahre lang soll die Versichertengemeinschaft den Zuschuß zu den Instandhaltungskosten für die Kliniken tragen. Wer nach dem Erinnerungsschreiben nicht zahlt, muß die kostenpflichtige Mahnung fürchten. Danach schicken die Kassen den Gerichtsvollzieher. Auch Beträge unter 50 Mark werden eingetrieben. Die Kassen werden einheitlich vorgehen. Ab Herbst wollen sie säumigen Kunden verstärkt auf den Pelz rücken, sagte eine Verbandssprecherin der Angestelltenkassen zur taz. Vor allem Mitglieder, die die Kasse gewechselt haben, müssen als erste mit dem Gerichtsvollzieher rechnen. Bislang zahlten 65 Prozent der 51 Millionen Versicherten das Zwangsgeld. Ausgenommen von der Abgabe sind die Bayern und Privatversicherte. roga

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen