Die Lehre aus der fahrlässigen Tötung im Fall Dieter Zurwehme: Keine Waffen für gestresste Polizisten
Zeitweise hatte die Großfahndung nach dem Mehrfachmörder Dieter Zurwehme im letzten Sommer geradezu hysterische Züge. Für den Wanderer Friedhelm Beate endete sie tödlich. Umsichtig kann man das Einsatzverhalten der dafür verantwortlichen Polizisten Peter Z. und Jörg K. wirklich nicht nennen, denn sie verstießen gleich reihenweise gegen Dienstvorschriften.
Die Beamten hätten möglicherweise einen „Dreher im Kopf“ oder „schlicht und ergreifend Angst“ gehabt, heißt es in zwei Gutachten des Bundeskriminalamtes und des bayerischen Landeskriminalamtes. Es habe sich zwar „objektiv um fahrlässige Tötung“ gehandelt, sagt der ermittelnde Staatsanwalt, doch man müsse auch „subjektive Argumente“ berücksichtigen. Die Beamten hätten in einer „starken Stresssituation gestanden“. Ergo: Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Ein solches Ergebnis war zu befürchten, als gleich mehrere Expertisen in Auftrag gegeben wurden. „Einer für alle, alle für einen“, lautet bekanntlich das Motto der Drei Musketiere. „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, sagt der Volksmund in solchen Fällen. Funktioniert polizeilicher Korpsgeist also auch länderübergreifend zwischen Beamten, die sich noch nie gesehen haben?
Der Verdacht liegt nahe. Aber man kann es auch anders sehen. Treffen die Aussagen der Gutachter zu und waren die Beamten überfordert, so sind sie für den gefahrengeneigten Polizeiberuf ungeeignet.
Sie wären also aus dem Dienst zu entfernen – zumindest in den Innendienst zu versetzen. Ohne Aussicht, jemals wieder eine Waffe in die Hand zu bekommen. Beides wird angesichts des bisherigen Verlaufes wahrscheinlich nicht geschehen.
Gleichgültig, welcher Deutung man nun zuneigt: Nach den übereifrigen Todesschüssen auf Friedhelm Beate verursacht der Fall damit zum zweiten Male Beklemmungen. Otto Diederichs
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