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Archiv-Artikel

Die Länder mischen sich ein

Früher wurde Deutschland in Brüssel ausschließlich von der Bundesregierung vertreten – auch wenn es um Länderinteressen ging. Seit Mitte der 80er-Jahre haben die Länder jedoch gesetzliche Mitspracherechte. 1993 wurden diese Rechte sogar im Grundgesetz verankert (Artikel 23). Die Länder hätten sonst nicht dem Maastrichter Vertrag über die Währungsunion zugestimmt.

Heute können die Länder, wenn es in Brüssel um ihre Angelegenheiten geht, dem Bund Vorgaben für die Verhandlung machen, die er maßgeblich berücksichtigen muss. Außerdem können die Länder sogar selbst den Verhandlungsführer stellen. Die Länder wollen diese Mitwirkungsrechte noch ausbauen, der Bund will sie eher einschränken.

Doch auch wenn Artikel 23 unverändert bliebe, stiege der Einfluss der Länder, falls sie – wie geplant – innerstaatlich wieder mehr eigene Kompetenzen bekommen. Denn überall dort, wo die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie laut Grundgesetz auch die deutsche Verhandlungsposition im EU-Ministerrat bestimmen.