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Archiv-Artikel

Die EU und die Regionen

Von est

Größer als Städte und Gemeinden, kleiner als ein Bundesland oder größer als einzelne EU-Staaten, mal historisch gewachsen, mal künstlich geschaffen über Natur- und Staatsgrenzen hinweg, mal mit konstitutionellen Rechten ausgestattet, mal politisch gleichgesinnt: „Regionen“ sind uneinheitliche Gebilde, entstanden aus dem Drang, gemeinsam mehr zu erreichen in der Europäischen Union. 222 Mitglieder umfasst der 1994 gegründete Rat der Regionen, der auf EU-Ebene beratende Funktion hat. Welche Rolle die Regionen in Zukunft spielen werden, ist unklar. Denkbar ist, dass sie sich als Zweckbündnisse von Partnern mit gleichen Interessen etablieren und dabei die Nationalstaaten hinter sich lassen: In der Ostseeregion etwa kooperieren Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bereits intensiv mit Dänemark und Schweden, Polen und dem Baltikum. est