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Die Amnestie

„... ihre vorzügliche Bedeutung hat die A. für politische, in hochgesteigerten Parteikämpfen um und über die Staatsgewalt begangene Vergehen, indem sie dazu dienen soll, solche Kämpfe abzuschließen und den Staat wieder in einen normalen Zustand zu versetzen (pol.A.). Sie enthält dann ein gewisses Zugeständnis, daß auch die, welche das bestehende Recht angegriffen und verletzt haben, in gutem Glauben an innere Berechtigung gewesen seien, oder doch billige Rücksichten und das allg. Friedensinteresse eine strafrichterliche Verfolgung als ungeeignet erscheinen lassen. Daher ist die A.-Klausel ein gewöhnlicher Bestandteil der Friedensverträge nach einem Kriege. Doch kommen A. auch bei besonders wichtigen Begebenheiten vor, zu denen in Monarchien Thronwechsel und gewisse freudige Ereignisse in dem regierenden Hause, z.B. Vermählung des Souveräns, Geburt eines Thronfolgers usw. gezählt werden ...“ aus: Brockhaus 1892

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