: Didi Thurau tritt wieder
■ Der Ex-Radprofi bezahlt Fußtritt mit 7.000 Mark
Berlin (taz) — Einst strampelten seine strammen Oberschenkel ihn zu Ruhm und Ehre, heute ernten seine Unterkeulen Schimpf und Schande. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Beleidigung hat ein Frankfurter Amtsrichter den früheren Rennradler Dietrich Thurau zu 7.000 Mark Geldstrafe verurteilt. Der 36 Jahre alte Immobilienkaufmann enttarnte sich am 7. Juni 1990 als wahrer Grobian: Er verpaßte einem vier Monate alten Wolfspitz mit einem Fußtritt eine Augenplatzwunde.
Der hundeführenden Zeugin kam im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim ein Mann auf dem Gehweg entgegen, der mit dem Wort „Scheißköter“ nach ihrem Hund getreten habe. Der diensthabende Polizeibeamte entlarvte sofort den „blonden Engel“. Bei der Gegenüberstellung hat die gepeinigte Hundehalterin Thurau „an seinem verachtenden Gesichtsausdruck“ wiedererkannt. Während Thurau die Tat zunächst sensibel ableugnete: „Die hat se doch nicht mehr alle“, legte er später ein Geständnis ab. Sportler sind eben ehrlich. bossi
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen