in kürze STREIT UM MINDESTLÖHNE : Deutschland im Recht
Europäische Firmen, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden, dürfen den dortigen Mindestlohn nicht durch Prämien und Zulagen unterlaufen. Damit gab der Europäische Gerichtshof Deutschland darin Recht, Zuschläge meist nicht als Teil des Mindestlohns anzuerkennen. Die EU-Kommission hatte dagegen geklagt. (dpa)