■ Dokumentation: Deutschland beobachtet
Auszüge aus dem Bericht des UN-Ausschusses zur Beseitigung von Rassendiskriminierung vom 2. bis 20. August 1993. Der Ausschuß hatte unter anderem den Auftrag, zu untersuchen, wie die Unterzeichnerstaaten das gemeinsame Abkommen aus dem Jahr 1965, das in der Bundesrepublik 1969 in Kraft getreten ist, umsetzen.
4. Der Ausschuß äußert schwere Besorgnis über die jüngsten Äußerungen von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassendiskriminierung und rassistischer Gewalt in Deutschland. Trotz der Anstrengungen der Regierung, dagegen vorzugehen und sie zu verhüten, scheinen diese sich zu vermehren. Es scheint auch, daß das deutsche Polizeisystem in vielen Fällen dabei versagt hat, den Opfern und potentiellen Opfern von Fremdenfeindlichkeit und rassistischer Gewalt wirksamen Schutz, wie es die Konvention verlangt, zu gewähren. Der Ausschuß betont insbesondere, daß alle Funktionsträger im öffentlichen und politischen Leben in keiner Weise rassistische und fremdenfeindliche Gefühle anstacheln sollten.
5. Angesichts der Schwere der Manifestationen von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rassendiskriminierung in Deutschland empfiehlt der Ausschuß, daß vorbeugende Maßnahmen verstärkt werden sollten, besonders um Gewalttaten mit ethnischem Hintergrund zu verhindern, und daß die Täter bestraft werden. Gegen die beteiligten Organisationen und Gruppen müssen Maßnahmen ergriffen werden.
6. Die zuständigen deutschen Institutionen sollen sich ernsthaft mit der Notwendigkeit eines umfassenden Antidiskrimnierungsgesetzes befassen [...].
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