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Deutsche Hähnchen diskriminieren französische Puter

Hähnchenwerbung mit der Aussage „deutsche Spitzenqualität“ diskriminiert ausländische Geflügelanbieter. Das entschied gestern das Landgericht Oldenburg.

Damit darf die Wiesenhof Geflügel-Kontor GmbH ihre Aufdrucke, wie „Qualität vom Lande“ oder „deutsche Top- Qualität“ nicht mehr verwenden. Laut Gericht sei diese „überzeugende Herausstellung der deutschen Herkunft“ eine Irreführung der VerbraucherInnen. Der französische Putererzeugerverband Cidef hatte die einstweilige Verfügung beantragt. Wiesenhof kündigte Berufung an.

20 von 35 beanstandeten Reklameslogans muß Wiesenhof nun aus dem Programm nehmen. Sie vertrügen sich nicht mit den gemeinsamen Marktprinzipien der EU, so das Gericht. Gegen Hinweise wie „deutsches Hähnchen“ oder „Hähnchen aus Deutschland“ hatte das Gericht aber nichts einzuwenden.

Wiesenhofs Marketingleiter, Ralph Arberg, erklärte, die Slogans habe man aus Gründen der „Verbraucheraufklärung“ seit Jahresanfang aufgedruckt. Die VerbraucherInnen belohnten den Einfall mit zweistelligen Umsatzzuwächsen für Wiesenhof. Reuter

Foto: Erik-Jan Ouwerkerk