piwik no script img

Archiv-Artikel

Deutlich besser als ihr Ruf

Die Riester-Rente bietet viele Vorteile: Staatliche Zuschüsse für die private Altersvorsorge und Schutz vor unerwünschtem Zugriff bei Arbeitslosigkeit. Stiftung Warentest hat Riester-Verträge untersucht

VON SIMONE WEIDNER

Der Riester-Rente hat immer noch ein schlechtes Image. Auch wenn gegen Ende dieses Jahres die Abschlüsse auf insgesamt 8 Millionen Verträge steigen, verzichten immer noch rund zwei Drittel der Förderberechtigten auf die im Jahre 2002 eingeführte neue Form der Altersvorsorge.

Die Rente wird in der Auszahlungsphase besteuert – das hält viele davon ab, auf „Riester“ zu setzen. Anderen erscheint das Vorhaben zu kompliziert. Wer unter welchen Voraussetzungen Geld vom Staat erhält, erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Ist dann endlich der Entschluss gefasst, findet sich möglicherweise kein Anbieter, denn viele Banken bieten gar keine Riester-Vorsorge an. In Berlin gibt es zum Beispiel kein einziges Institut, an das sich Interessierte wenden können, um einen Banksparplan abzuschließen.

Dennoch spricht viel für die Altersvorsorge à la Riester, nicht zuletzt die Notwendigkeit, Lücken in der gesetzlichen Rente zu schließen. Die Förderung richtet sich deshalb in erster Linie an alle, die jetzt in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dürfen Beamte, Arbeitslose und Mitglieder der Künstler-Sozialkasse „riestern“. Auch Eltern in der Elternzeit haben einen Anspruch. Ehepartner von Förderberechtigten können einen eigenen Vertrag abschließen, wenn der Partner einen Riester-Vertrag hat. Damit erhalten sogar verheiratete Selbständige die Zulagen. Ändert sich die Lebens- oder Arbeitssituation, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden.

114 Euro Grundzulage schenkt der Staat allen, die dieses Jahr noch einen Vertrag unter Dach und Fach bringen. Die Zulage wird jährlich gutgeschrieben oder – je nach Einkommen – als Sonderausgabenabzug steuerlich anerkannt. Welche Regelung günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch nach Abgabe der Steuererklärung. Ab dem Jahr 2008 erhöht sich die Zulage auf 154 Euro. Neben der Grundzulage kann noch eine Kinderzulage in den Vertrag fließen. 138 Euro gibt es pro Jahr für ein Kind, für das auch Kindergeld bezogen wird. Ab dem Jahr 2008 erhöht sich die Zulage auf 185 Euro. In den Riester-Vertrag muss aber auch eigenes Geld fließen. Wie hoch dieser Eigenbeitrag ist, hängt vom Einkommen ab. Wer 3 Prozent vom Brutto-Vorjahreseinkommen spart, wird mit 114 Euro gefördert: Bei einem Einkommen von 30.000 Euro beträgt der Jahresbeitrag 900 Euro, wobei von diesem Betrag die Zulage von 114 Euro abgezogen wird. Damit kommen Riester-Sparer auf einen Eigenbeitrag von 786 Euro. Wer dazu zwei Kinder hat, zahlt in den gleichen Vertrag 510 Euro ein (900 Euro minus 114 Grundzulage minus zweimal 138 Euro Kinderzulage). Wer kein Einkommen hat, muss den Mindesteigenbetrag von 60 Euro im Jahr aus eigener Tasche finanzieren. Die Förder-Höchstgrenze liegt in 2006 bei 1.575 Euro.

Im Gegensatz zu privaten Kapitalanlagen ist die Riester-Vorsorge vor Hartz IV geschützt. Im Fall der Arbeitslosigkeit wird das Angesparte nicht als Vermögen angerechnet. Wer etwas für die Altersvorsorge tun will, aber noch nicht weiß, ob demnächst vielleicht der Kauf einer Eigentumswohnung ansteht, verbaut sich mit Riester nicht die Zukunft: Für den Kauf oder Bau einer Immobilie sieht das Gesetz Entnahme-Regelungen vor.

Riester-Angebote gibt es viele. Ob Banksparplan, Fonds oder Rentenversicherung: In jedem Fall gibt es die Einzahlungen garantiert zurück. Deshalb kann sogar ein Riester-Fondssparplan interessant sein. Ohne Risiko sichern sich Sparer die Chance auf hohe Renditen. Beliebt sind auch fondsgebundene Rentenversicherungen. Verbraucherschützer empfehlen, die Riester-Vorsorge am Lebensalter auszurichten. Für jüngere Sparer, also 20- bis 30-Jährige, ist ein Fondssparplan interessant, ab dem 45. Lebensjahr sollte eher ein Bankprodukt abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass das Angebot mit einer Zertifizierungsnummer versehen ist. Dann ist das Produkt staatlich geprüft und der Vorsorgende hinsichtlich der Förderung auf der sicheren Seite.

Der Abschluss eines Riester-Vertrages ist nicht kompliziert. Wer sich an einen Anbieter wendet, wird mit den entsprechenden Formularen inklusive Zulagenantrag versorgt. Lediglich bei einer Änderung der Lebensumstände muss nachgebessert werden. Kann der Vertrag auf gar keinen Fall fortgeführt werden, zum Beispiel weil der Lebensmittelpunkt in das Ausland verlegt wird, ist die vorzeitige Kündigung möglich. Alle Zulagen/Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden. Darüber hinaus können weitere Gebühren anfallen.

Mit Rentenbeginn, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, wird das Angesparte als monatliche Rente ausgezahlt. 30 Prozent des angesammelten Vermögens dürfen einmalig auf einen Schlag entnommen werden. Die steuerliche Belastung im Alter richtet sich nach der individuellen Vermögenssituation. Fazit: Die Riester-Rente ist besser als ihr Image.

In der Zeitschrift Finanztest, Ausgaben November und Dezember 2006, gibt es Untersuchungen über Riester-Bank- und -Fondssparpläne sowie Rentenversicherungen. Bestellung per Telefon: (01 80) 5 00 24 67 (12 Cent pro Minute).