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Archiv-Artikel

Der ewige Kandidat

Am 6. Oktober wird die EU-Kommission ihren entscheidenden Bericht über die Fortschritte der Türkei in Richtung Europa vorlegen. Dieser Bericht wird im Dezember die Grundlage für die Entscheidung der Staats- und Regierungschefs über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen sein. Der am 1. Januar 1964 in Kraft getretene Assoziationsvertrag mit der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sollte der Türkei einen späteren Beitritt erleichtern. Den Maßstab dafür, ob ein Land die Bedingungen für einen Beitritt erfüllt, legten die EU-Staaten 1993 in Kopenhagen fest. Diese Kriterien wie Marktwirtschaft und Rechtsstaatlichkeit gelten bis heute. In Luxemburg wurde die Türkei 1997 zur Europakonferenz eingeladen, wo sich die EU-Staaten sowie „diejenigen europäischen Staaten zusammenfinden, die für einen Beitritt in Frage kommen …“ 1999 setzte der EU-Gipfel von Helsinki die Türkei auf die Liste der Kandidatenstaaten. In der bislang letzten Fassung der Fortschrittsberichte 2003 kam die EU-Kommission zu dem Schluss, die politischen Bedingungen für einen Beitritt seien noch nicht voll erfüllt. AFP