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Archiv-Artikel

Der Verkehrswert

betr.: „Der Klotz am Bein des Bethanien“, taz vom 10. 8. 04

Der Verkehrswert heißt Verkehrswert, weil das der durch einen Gutachter ermittelte Wert einer Liegenschaft ist, zu der der Verkäufer in der Regel ein Gebäude veräußern wird. In bestimmten Fällen (z. B. im Sanierungsgebiet) ist der ermittelte Wert bindend und darf nur begrenzt überschritten werden (auch wenn das in der Realität dennoch oft geschieht). Die öffentliche Hand ist nach meiner Kenntnis immer an den Verkehrswert gebunden. Dieser kann auch zusätzliche Aufwendungen für Abriss oder denkmalgerechte Wiederherstellung berücksichtigen. Die nachträgliche Anrechnung von Sanierungskosten, wie es die Bezirksbürgermeisterin Reinauer behauptet, ist eigentlich nicht möglich, denn dann müsste der Verkäufer meist sogar noch etwas draufzahlen, und wer würde dann überhaupt noch Liegenschaften verkaufen?

An solchen Punkten wünscht man sich, dass Ihr mehr nachhakt, weil bei mir der Eindruck entstanden ist, dass der Verkauf des Bethanien durch den üblichen „Politiknebel“ eingetütet werden soll. Da sollte die taz doch außen vor bleiben! CORNELIUS TAUBER