■ Der SFB bringt Wahlkampfspots: Sieg des Parteikartells
Beredt werden beim SFB finanzielle, rechtliche und technische Argumente ins Feld geführt, warum der Intendant Lojewski für eine Ausstrahlung der Partei-Werbespots im Bundestags- und Europa-Wahlkampf entschied. Doch diese Vernunft kann nicht überzeugen; das scheinbar Unvernünftige hätte dagegen der Diskussion über den Sinn und Unsinn dieser aus der Staatskasse finanzierten Parteienwerbung einen notwendigen Schub versetzt. Sich gegen die Ausstrahlung zu entscheiden täte not – nicht nur, weil damit rechtsradikalen Parteien der Weg verlegt würde, ihre Hetze in die Wohnzimmer zu beamen. Zugleich wäre es ein erster Schritt, das Anspruchskartell der staatstragenden Parteien auf Sendezeiten zu Fall zu bringen. Der SFB ist neben Radio Bremen die einzige öffentlich- rechtliche Anstalt, deren Satzung eine Ablehnung von Parteienwerbung zuläßt; um so wichtiger wäre ein solches Signal gewesen.
Die für eine Ablehnung von Werbespots notwendige Rückendeckung durch eine Mehrheit im Rundfunkrat – bezeichnenderweise gegen die Parteienvertreter zustande gekommen – hatte der SFB-Intendant Lojewski. Doch um in dieser Weise für die Interessen eines unabhängigen Senders einzutreten, brauchte der SFB einen anderen Intendanten. Dieser hätte dann auch abwarten können, ob es mit dem Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg, mit dem der SFB eine Welle gemeinsam betreibt, wirklich Ärger gibt. Die Provokation aber hätte es gebraucht. So bleibt der Verdacht, daß sich der Intendant nicht der Öffentlichkeit verpflichtet fühlt, sondern letztlich dem Druck der Altparteien gebeugt hat. Und die rechtsradikalen Parteien dürfen sich freuen. Gerd Nowakowski
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