: Der Job
Der Hamburger Polizeipräsident ist ein „politischer Beamter“. Im Gegensatz zu „normalen“ Beamten wie etwa dem Landespolizeidirektor kann ein politischer Beamter von der Behördenleitung jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Durch den Status soll ein besonderes Vertrauensverhältnis zum zuständigen Senator ausgedrückt werden.
Als Chef von etwa 8 600 Polizisten und etwa 1 800 sonstigen Polizeibediensteten soll der Polizeipräsident Prioritäten setzen und Ziele vorgeben. Zugleich ist er für die Dienstaufsicht verantwortlich, repräsentiert die Polizei nach innen und außen und hat Entscheidungsrecht in Haushaltsfragen. Vergütet wird das Amt mit der Gehaltsstufe B6 (etwa 12.000 Mark). Die Stelle des Polizeipräsidenten war 1991 vom damaligen Innensenator Werner Hackmann – auch aus Kostengründen – abgeschafft worden.
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