Miethai & Co.: Der Hauswart
■ Oft ist er viel zu teuer Von Achim Woens
Wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert, hat schon manch eine/r bei sich gedacht: den Job hätte ich auch gern - hohes Gehalt und wenig zu tun. Zwar gibt es ihn noch, den freundlichen Hausmeister, der in der Nachbarschaft wohnt und für wenig Geld die Treppe reinigt, die Glühbirnen wechselt und den Wasserhahn wieder gängig macht. Doch immer häufiger sind es teure Hausbetreuungsfirmen, von denen man/frau oft nichts anderes kennenlernt als den Anrufbeantworter. Dann gilt es hinzusehen.
Bereits durch Gesetz ausgeschlossen ist die Abwälzung von Reparatur- und Verwaltungstätigkeiten. Soweit der Hauswart nicht für die Gartenpflege und Treppenhausreinigung zuständig ist, sollten die Kosten nicht über 25 Pfenning pro Quadratmeter und Monat hinausgehen. Die leichtfertige Vereinbarung eines Traumgehaltes für den Hausmeister hat der Vermieter - wegen Nichtbeachtung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung - zum großen Teil aus eigener Tasche zu zahlen. Und auch der angemessene Teil kann natürlich nur umgelegt werden, wenn die anfallenden Arbeiten schnell und korrekt ausgeführt werden. Prinzipiell umlegbar sind aber auch Lohnsteuern, Sozialversicherungen und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Eine typische Hauswartsleistung ist - neben meist separat vereinbarter Gartenpflege und Treppenhausreinigung - beispielsweise das Auswechseln einer defekten Glühbirne. Welche Leistungen der Hauswart zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Hauswartvertrag, den der Vermieter auf Verlangen im Original vorzulegen hat. Wurde beispielsweise ein Drittel der Leistungen nicht erbracht, kann die Nachzahlung um den entsprechenden Teil des dafür umgelegten Betrags gekürzt werden. Überwacht der Hauswart umfangreiche Sanierungsarbeiten oder führt er selbst größere Reparaturen durch, kann der umgelegte Betrag ebenfalls gekürzt werden.
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