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Archiv-Artikel

Der Fall Volmer bestätigt nur den Wunsch nach Transparenz Ätsch und bätsch

Die Opposition ist begeistert: Nun ist also auch ein grüner Abgeordneter durch Nebentätigkeiten ins Gerede gekommen. Ätsch, bätsch. Es ist immer schön, wenn Leute sich richtig freuen können – in diesem Fall aber doch einigermaßen erstaunlich. Was hat die Opposition denn erwartet? Dass es irgendeine Fraktion gibt, deren sämtliche Mitglieder in dieser Hinsicht ohne Fehl und Tadel sind? Die Öffentlichkeit glaubt das jedenfalls nicht.

Eine Mehrheit der Bevölkerung hält inzwischen die meisten Politiker für geldgierig. Daran sind die Mandatsträger selber schuld. Sie weigern sich schließlich hartnäckig, dem Wahlvolk, das ihr Arbeitgeber ist, dieselben Rechte einzuräumen wie anderen Arbeitgebern. Wenn der Eindruck entsteht – und er ist entstanden! –, dass alle Vorschläge für eine Verschärfung der Regelungen als Placebos für eine empörte Öffentlichkeit gedacht sind, dann wird das Misstrauen kaum schwinden.

Gut möglich, dass die außerparlamentarischen Aktivitäten des ehemaligen Staatsministers Ludger Volmer in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden sind. Das wird zu prüfen sein. Selbst wenn es so sein sollte, wäre das allerdings nicht die Lösung des Problems, sondern vielmehr dessen Beschreibung: dass die Bevölkerung derzeit nämlich keinen Anspruch auf Informationen hat, die ihr ein Urteil darüber ermöglichten, ob politische und kommerzielle Tätigkeiten auf unzulässige Weise miteinander verquickt wurden.

Dafür müssen ein paar einfache Fragen geklärt sein: Wer verdient wie viel womit bei wem? So kompliziert ist das doch gar nicht. Und ja, auch Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit sollten öffentlich bekannt gegeben werden. Sonst bräuchte jemand wie Ludger Volmer, der „Berater“ als Beruf angibt, niemals irgendetwas mitzuteilen. Wenn sich das Parlament zu entsprechenden Regelungen durchringt, hören vielleicht endlich auch die albernen, symbolisch aufgeladenen Diskussionen darüber auf, welche Abgeordneten unter welchen Umständen welche Verkehrsmittel benutzen dürfen. Das sind Ersatzdebatten. Übersprungshandlungen, sozusagen. BETTINA GAUS