: Der Daimler-Vertrag
■ Um was geht es beim Kaufvertrag zwischen dem Senat und dem Daimler-Benz-Konzern?
Berlin. Daimler-Benz will am Potsdamer Platz seine neue Interservices AG ansiedeln. Sie koordiniert alle Dienstleistungsaktivitäten, deren Umsatz 1990 auf 3,8 Milliarden DM geschätzt wird. Als Verkehrswert für die 61.710 Quadratmeter wurde ein durchschnittlicher Quadratmeterpreis von 1.505 Mark errechnet. Daimler-Benz hat die Absicht erklärt, 2.500 bis 3.000 Arbeitsplätze zu schaffen.
In dem Kaufvertrag verpflichtet sich Daimler-Benz, das geplante Projekt „gemäß dem städtebaulichen Ideenwettbewerb des Senats von Berlin und gemäß dem danach folgenden gemeinsam mit der Käuferin vorzunehmenden Bauwettbewerb durchzuführen“. Angestrebt wird eine Bruttogeschoßfläche von rund 265.000 Quadratmetern. 20 bis 30 Prozent davon sollen für eine Mischnutzung vorbehalten sein.
Daimler Benz hat das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn nicht innerhalb von vier Jahren ein rechtskräftiges Baurecht vorliegt, das die Verwirklichung des Bauvorhabens mit einer Geschoßflächenzahl (GFZ) von mindestens 3,5 erfüllt. In dem Vertrag ist geregelt, daß die zulässige GFZ 4,0 beträgt.
Weicht sie nach Abschluß des städtebaulichen Wettbewerbs und des Bauwettbewerbs hiervon ab, so erhöht oder verringert sich der Kaufpreis um eine festgelegte Summe. Ferner kann Daimler von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Baugenehmigung mit Auflagen erteilt wird, die im Vergleich zum beantragten Bauvorhaben, das rund 800 Millionen Mark kosten wird, mit Mehrkosten von mindestens 20 Prozent verbunden sind.
dpa
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